FAQ

TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)

Zur Weiterbildung gehört weiterhin die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam (im Mindestumfang von 120 Unterrichtseinheiten; siehe § 4.3 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Fachteams sind selbstkonstituierend und selbstorganisiert. Jedes Fachteam wählt für die Fachteamarbeit einen Supervisor aus einer Liste anerkannter Supervisoren, die vom Fachgremium aufgestellt wird. Jeder Teilnehmer muss im Fachteam mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachten (Fälle) vorstellen, die mindestens zwei (früher drei) unterschiedliche Themenfelder abdecken.

Für drei der im Zuge der Weiterbildung erstellten Gutachten (Näheres hierzu regelt § 4.4 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) erhält der Teilnehmer zusätzlich zur Fallbesprechung im Fachteam eine Einzelsupervision. Der Gesamtumfang der Einzelsupervision beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten.

Für die Supervision der Fachteamarbeit (anteilig) sowie die Einzelsupervision der Gutachten zahlt der Teilnehmer an den Supervisor eine Supervisionsgebühr (siehe Gebührenübersicht auf dem Webportal).

In der neuen Weiterbildungsordnung ist keine Beratung bei der Erstellung der Prüfungsgutachten und damit auch keine Beratertätigkeit gemäß § 4.6 der alten Weiterbildungsordnung mehr vorgesehen.

Da von den Regionalen Gremien in der Vergangenheit berufene Berater auch als Supervisoren in der Weiterbildung anerkannt sind, können diese im Rahmen der Weiterbildung nach neuer Ordnung die Einzelsupervision zur Unterstützung des Einstiegs der Weiterbildungsteilnehmer in eigene Fallbegutachtungen oder auch Fachteamsupervision anbieten.

Die Geschäftsstelle führt die Liste der Fachteams. Weitere Maßnahmen zu Fachteams werden folgen.

Für die Teilnahme an Intervisions- und Supervisionsgruppen können bis zu 80 UE innerhalb von fünf Jahren anerkannt werden.

Zu Supervisons- und Intervisionsgruppen wurden folgende Kriterien festgelegt:

  • Rechtspsychologische und angrenzende Themenbereiche müssen bei der Arbeit der Gruppen im Vordergrund stehen.
  • Die Gruppe ist unter namentlicher Benennung der Teilnehmer bei der Geschäftsstelle anzumelden. Ein Gruppenansprechpartner ist zu benennen.
  • Die Gruppe führt eine Teilnehmerliste, die von jedem Teilnehmer in der jeweiligen Sitzung zu unterschreiben ist. Diese Listen müssen zu stichprobenartigen Prüfungszwecken bereitgehalten werden.
  • Die Bescheinigung der Gruppenteilnahme erfolgt durch Selbsterklärung der Gruppe. Diese ist von dem Teilnehmer selbst und einem weiteren Kollegen (vorzugsweise dem Gruppenansprechpartner) zu unterschreiben.

Dozenten-/Referententätigkeit im rechtspsychologischen Bereich wird grundsätzlich pauschal mit der doppelten Stundenzahl der Dozenten-/Referententätigkeit als Fortbildung anerkannt. Art, Ort, Zeit und Inhalt der Veranstaltung sind beizubringen.

Da sich die Rechtspsychologie als interdisziplinäre Wissenschaft versteht, wird dieser Begriff im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung weit ausgelegt. Angesichts des breiten Spektrums müssen einzelne Veranstaltungen vom Fachgremium individuell anerkannt werden. Anerkannte, wiederkehrende Veranstaltungen werden auf einer Liste auf der Webseite der Weiterbildung geführt.  Das Fachgremium  fördert und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von rechtspsychologischen Fortbildungsveranstaltungen.