Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
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FAQ
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
TransMIT ist die Gesellschaft für Technologietransfer der mittelhessischen Hochschulen und unterhält ein Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen für die DGPs. TransMIT errichtet und betreibt die Geschäftsstelle des Fachgremiums.
Das Fachgremium wird die bisher für bestimmte Schwerpunkte akkreditierten Seminare auch den neuen inhaltlichen Schwerpunkten der Weiterbildung gemäß § 3.1 der neuen Weiterbildungsordnung zuordnen. Die Seminare können dann den geforderten Schwerpunkten/Weiterbildungsbausteinen sowohl nach alter als auch nach neuer Weiterbildungsordnung zugeordnet werden.
- Derzeitige Teilnehmer, die ihre Weiterbildung bis zum 31.12.2013 abschließen, können weiterhin von der DPA nach alter Weiterbildungsordnung betreut und zertifiziert werden. Eine Zertifizierung nach neuer Weiterbildungsordnung ist möglich (zur Anerkennung der Weiterbildungsleistungen siehe unten), setzt aber den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages mit TransMIT voraus.
- Für derzeitige Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nach dem 31.12.2013 abschließen, ist der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages ab dem 01.07.2013 bei Abschluss der Weiterbildung nach neuer Ordnung und bei Abschluss der Weiterbildung nach alter Ordnung spätestens zum 01.01.2014 mit TransMIT erforderlich.
- Für Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nachweislich vor dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen haben, ist eine Zertifizierung nach alter Weiterbildungsordnung noch bis drei Jahre danach (30.09.2016) möglich. Ein Wechsel in die neue Weiterbildungsordnung kann jederzeit erfolgen.
- Für Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nach dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen haben, erfolgt die Zertifizierung nach neuer Weiterbildungsordnung. Sie müssen einen Weiterbildungsvertrag mit der TransMIT GmbH abschließen.
Bedingung für den Wechsel in die neue Ordnung der Weiterbildung ist der Abschluss eines Weiterbildungsvertrags mit der TransMIT. Bereits erbrachte Leistungen nach der alten Weiterbildungsordnung können grundsätzlich anerkannt werden, soweit sie nach der neuen Weiterbildungsordnung erforderlich sind. Die Prüfung der Äquivalenz der Leistungen erfolgt durch die Prüferin oder den Prüfer.
Grundsätzlich ist es möglich, die Weiterbildung nach alter Ordnung fortzusetzen, sofern Sie die Weiterbildung vor dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen haben.
Für derzeitige Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nach dem 31.12.2013 abschließen, ist der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages ab dem 01.07.2013 bei Abschluss der Weiterbildung nach neuer Ordnung und bei Abschluss der Weiterbildung nach alter Ordnung spätestens zum 01.01.2014 mit TransMIT erforderlich.
Weiterbildungsteilnehmer, die nach alter Ordnung beenden wollen und keinen neuen Vertrag mit der TransMIT abschließen, werden bis zum 31.12.2013 von der DPA betreut, einschließlich der Verwaltung der involvierten Fachteams, Supervisoren, Berater und Prüfer. Sollte bis zu diesem Stichtag die Zertifizierung nicht abgeschlossen sein, können ein Vertrag mit der TransMIT zur Fortführung der Weiterbildung abgeschlossen und die bis dahin von der DPA erhaltenen Leistungsnachweise eingereicht werden.
Weiterbildungsteilnehmer, die die Weiterbildung nach alter Ordnung beenden und bis zum 31.12.2013 von der DPA weiter betreut werden wollen, geben diese Entscheidung der DPA bekannt.
Der Abschluss nach alter Ordnung kann nur bis zum 30.09.2016 erfolgen, danach gilt nur noch die neue Ordnung.
Die Lernerfolgskontrolle der Weiterbildungsteilnehmer erfolgt in einer mündlichen Einzelprüfung mit einer Dauer von 90 Minuten. Gegenstand der ersten 45 Minuten der Prüfung sind die juristischen, rechtspsychologischen sowie methodischen Grundlagen, die den jeweiligen Prüfungsgutachten zugrunde liegen, sowie andere für diese Fälle relevante psychologische Fachgebiete. Der zweite Teil der Prüfung stellt eine allgemeine Prüfung rechtspsychologischen Grundlagenwissens dar und bezieht sich auf die gesamten Grundlagen- und Schwerpunktinhalte der Weiterbildung.
Für die Verleihung des Zertifikats der Weiterbildung in Rechtspsychologie werden von den Teilnehmern drei forensisch-psychologische Gutachten aus zwei Anwendungsbereichen zur Prüfung vorgelegt (siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Jeder Teilnehmer wird über jedes Prüfungsgutachten von zwei Prüfern geprüft. Einer der beiden Prüfer darf nicht früherer Supervisor des Kandidaten gewesen sein. Einer der Prüfer muss rechtspsychologisch ausgewiesener Hochschullehrer sein und darf nicht in einem Vorgesetzten- oder sonstigen direkt oder indirekt weisungsbefugten Verhältnis zum Prüfling stehen oder in der gleichen Einrichtung wie der Prüfling beschäftigt sein. Vor der Zulassung zur Prüfung wird von einem der beiden Prüfer der vollständige und ordnungsgemäße Verlauf der Weiterbildung geprüft. Hierzu legen die Kandidaten dem Prüfer die entsprechenden Nachweise (siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) vor.
Für die Prüfung der Voraussetzungen, die vorbereitende Sichtung der Prüfungsgutachten und die Durchführung der mündlichen Prüfung zahlt der Teilnehmer an die beiden Prüfer eine Prüfungsgebühr, die in der Gebührenübersicht für die Weiterbildung (auf Anfrage erhältlich, s. a. Webportal) aufgeführt sind.