Allgemeine Vertragsbedingungen (nachfolgend „AVB“)

für rechtspsychologische Weiter- und Fortbildung der TransMIT GmbH für ihr TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)

unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Stemmler

(nachfolgend der „Veranstalter“)

  1. Anwendungsbereich

    1.1 Der Veranstalter ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Weiter- und Fortbildung im Sinne der „Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen“ vom 08.03.2013 (nachfolgend „Weiterbildungsordnung“) verantwortlich. Die Weiterbildungsordnung ist abrufbar unter dem Link: https://zwpd.transmit.de/images/zwpd/dienstleistungen/rechtspsychologie/wbo_2017-06-30.pdf)
    Sofern ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und einem Teilnehmer nach den hier geltenden Regelungen zustande kommt, ist die TransMIT Gesellschaft für Technologietransfer mbH, Kerkrader Straße 3, 35394 Gießen ausschließlicher Vertragspartner.

    1.2 Die Leistungen des Veranstalters unterteilen sich in 2 Abschnitte.
    1. Abschnitt: Weiterbildung zum zertifizierten Fachpsychologen bzw. zur zertifizierten Fachpsychologin in Rechtspsychologie BDP/DGPs.
    Dieser Abschnitt beinhaltet die Phase der berufsbegleitenden Weiterbildung von ihrer Aufnahme bis zu ihrem Abschluss durch Prüfung und Zertifikatserwerb.
    2. Abschnitt: Rechtspsychologische Fortbildung und Registerführung.
    Dieser Abschnitt beinhaltet die nach dem Zertifikatserwerb beginnende Fortbildungsphase, die dem Erhalt des in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzniveaus dient und in 5-Jahres-Abständen nachzuweisen ist.

    1.3 Der Veranstalter erbringt seine Dienstleistungen im Bereich der rechtspsychologischen Weiter- und Fortbildung ausschließlich auf Grundlage dieser AVB.

    1.4 Sofern in diesen AVB von "Verbrauchern" die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Teilnahme nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Unternehmer" sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken teilnehmen. "Teilnehmer" im Sinne dieser AVB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

    1.5 Mit Abgabe des ausgefüllten und vom Teilnehmer unterschriebenen Anmeldeformulars für den 1. Abschnitt: Weiterbildung in Rechtspsychologie sowie für den 2. Abschnitt: Fortbildung in Rechtspsychologie und Registerführung gelten diese AVB als angenommen. Gegenbestätigungen des Teilnehmers unter Hinweis auf eigene Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen, insbesondere Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Veranstalter sie schriftlich bestätigt.

    1.6 Diese AVB gelten ab dem 14.11.2017. Für Verträge, welche vor dem 14.11.2017 geschlossen wurden, gelten die zu diesem Zeitpunkt wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen fort.

  2. 1. Abschnitt: Weiterbildung zum zertifizierten Fachpsychologen bzw. zur zertifizierten Fachpsychologin in Rechtspsychologie BDP/DGPs:

    2.1 Der Vertragsschluss kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers und die Zusendung der darauf bezogenen verbindlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter an den Teilnehmer in Schriftform.

    2.2 Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt ausschließlich mithilfe des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars „Neuanmeldung für die rechtspsychologische Weiterbildung“. Das Anmeldeformular ist über die Webseite des Veranstalters unter dem Link www.rechtspsychologie-weiterbildung.de im Menüpunkt Downloads.

  3. 2. Abschnitt: Rechtspsychologische Fortbildung und Registerführung:

    3.1 Falls der Teilnehmer den 1. Abschnitt: Zertifizierter Fachpsychologe bzw. zertifizierte Fachpsychologin in Rechtspsychologie BDP/DGPs mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung bestanden hat, wird ihm zur Erfüllung der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung gemäß der Weiterbildungsordnung ein Fortbildungsvertrag angeboten. Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, sich für die gebührenpflichtige Verwaltung und Überprüfung der Fortbildung in Rechtspsychologie und Registerführung gemäß der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (abrufbar unter www.rechtspsychologie-weiterbildung.de im Menüpunkt Downloads) anzumelden.

    3.2 Die Anmeldung der Teilnehmer für den 2. Abschnitt: Rechtspsychologische Fortbildung und Registerführung erfolgt ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular „Anmeldung für die rechtspsychologische Fortbildung und Registerführung“ zu den dort aufgeführten Gebühren. Das Anmeldeformular ist über die Webseite des Veranstalters unter dem Link www.rechtspsychologie-weiterbildung.de im Menüpunkt Downloads abrufbar.

  4. Laufzeit, Kündigung

    4.1   1. Abschnitt: Weiterbildung zum zertifizierten Fachpsychologen bzw. zur zertifizierten Fachpsychologin in Rechtspsychologie BDP/DGPs:
    Die Vertragslaufzeit für die Weiterbildung in Rechtspsychologie endet automatisch mit der Zertifizierung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie, wenn die Prüfung bestanden wurde, oder mit dem endgültigen Nichtbestehen der Prüfung.

    4.2   2. Abschnitt: Rechtspsychologische Fortbildung und Registerführung:
    Die Fortbildungsverträge sind grundsätzlich unbefristet.

    4.3 Der Vertrag kann ordentlich schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
  1. Entgelte und Zahlungsmodalitäten

    5.1 Der Teilnehmer hat für die Teilnahme an der Weiterbildung in Rechtspsychologie sowie für die Rechtspsychologische Fortbildung und Registerführung eine Gebühr zu entrichten, deren Konditionen sich aus der Gebühren- und Honorarordnung der Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen“ (nachfolgend: „Gebühr“) ergeben, welche der Veranstalter auf seinen Webseiten unter dem Link http://www.rechtspsychologie-weiterbildung.de im Menüpunkt Gebühren zur Verfügung stellt.
    Zum Zwecke der Zahlung der Gebühr kann der Teilnehmer dem Veranstalter eine Kontoverbindung zur Verfügung stellen, so dass die Zahlung durch Abbuchung erfolgen kann.
    Den Teilnehmern steht es darüber hinaus frei, nach Rechnungsstellung des Veranstalters die Zahlung der Weiterbildungsgebühr durch Überweisung auf das folgende Konto zu leisten:
    Bank:                       Sparkasse Gießen
    BIC:   SKGIDE5F
    IBAN:            DE56 5135 0025 0200 6132 60
    Verwendungszweck: Rechnungsnummer wie auf Rechnung angegeben

    5.2 Der Veranstalter lässt den Teilnehmern eine Rechnung bezüglich der Gebühr zukommen. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung zum Zeitpunkt der Anmeldebestätigung.

    5.3 Die Zahlung der Weiterbildungsgebühr für den 1. Abschnitt: Weiterbildung zum zertifizierten Fachpsychologen bzw. zur zertifizierten Fachpsychologin in Rechtspsychologie BDP/DGPs erfolgt, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, in drei (3) Teilbeträgen:
        1. Der erste (1.) vom Teilnehmer zu entrichtende Teilbetrag wird fällig zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters.
        2. Der zweite (2.) Teilbetrag wird genau ein Jahr nach dem Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters fällig.
        3. Der dritte (3.) Teilbetrag wird genau zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters fällig.
    Auf Wunsch des Teilnehmers kann der Gesamtbetrag auch in einer Summe durch den Teilnehmer gezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung muss die gesamte Gebühr entrichtet worden sein. Der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr ist vorzulegen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nach Prüfungs- und Zertifizierungsordnung der Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (abrufbar unter www.rechtspsychologie-weiterbildung.de im Menüpunkt Downloads).

    5.4 Die Verpflichtung zur Teilnahme am 2. Abschnitt: Rechtspsychologische Fortbildung gemäß der Weiterbildungsordnung beginnt mit dem Datum der Zertifizierung als Fachpsychologe/Fachpsychologin in Rechtspsychologie BDP/DGPs und muss spätestens nach fünf Jahren sowie am Ende jeder nachfolgenden 5-Jahresperiode nachgewiesen werden. Die dafür zu zahlende Gebühr ist erstmalig fällig, soweit nicht abweichend vereinbart, zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter und fortlaufend jeweils im Jahresabstand. Liegt die Zertifizierung mehr als ein Jahr vor der Anmeldebestätigung für die Rechtspsychologische Fortbildung, werden zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldebestätigung die Gebühren für das laufende und die vergangenen Jahre seit der Zertifizierung (plus 2 % Zinsen p.a.) fällig. Auf Wunsch der Teilnehmer kann der Gesamtbetrag in einer Summe jeweils am Anfang oder am Ende jeder 5-Jahresperiode des Nachweises der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung durch den Teilnehmer gezahlt werden. Sofern der Teilnehmer den Gesamtbetrag am Ende der 5-Jahresperiode zahlt, werden dem Teilnehmer zusätzlich Zinsen i.H.v. 2 % p.a. berechnet.

    5.5 Dem Teilnehmer wird nach der Zertifizierung als Fachpsychologe oder Fachpsychologin für Rechtspsychologie das Angebot für eine kostenpflichtige Online-Registereintragung unterbreitet. Die Zahlung dieser Gebühr für Administration und Führung des Online-Registers ist erstmalig fällig, soweit nicht abweichend vereinbart, zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter und fortlaufend im Jahresabstand. Auf Wunsch der Teilnehmer kann der Gesamtbetrag in einer Summe am Anfang bzw. am Ende jeder 5-Jahresperiode nach Abs. 5.4 durch den Teilnehmer gezahlt werden. Sofern der Teilnehmer den Gesamtbetrag am Ende der 5-Jahresperiode zahlt, werden dem Teilnehmer zusätzlich Zinsen i.H.v. 2 % p.a. berechnet.

    5.6 Sollte eine Einlösung eines vertraglich vorgesehenen Bankeinzugs nicht möglich sein, gehen die anfallenden Bankgebühren zu Lasten des Teilnehmers. Ist der Teilnehmer im Verzug, so ist der Veranstalter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Soweit es sich bei dem Teilnehmer nicht um einen Verbraucher handelt, ist der Veranstalter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Veranstalter vor.
  1. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

    6.1 Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz
    a. für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit;
    b. soweit er eine Garantie übernommen hat und aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie ein Schaden entsteht;
    c. für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden;
    d. statt der ganzen Leistung für schuldhafte Schlechtleistungen bei erheblichen Pflichtverletzungen;
    e. bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
    f. nach etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
    g. statt der Leistung wegen der schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten, wenn die Leistung dem Teilnehmer nicht mehr zuzumuten ist und/oder die Erbringung der Leistung unmöglich ist.

    6.2 Ist keine der Fallgruppen aus Ziffer 1 erfüllt, haftet der Veranstalter nicht auf Schadensersatz.

    6.3 Die Ziffern 6.1 und 6.2 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

    6.4 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    6.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

  2. Datenschutz

    7.1 Zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der unter Ziffer 2 und 3 genannten Weiter- und Fortbildungsprogramme erhebt, verarbeitet und nutzt der Veranstalter die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Mit der Anmeldung zu den Weiterbildungsprogrammen werden folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben: Name, Vorname, Geschlecht, Titel, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung, Verlaufsdaten der Fort- bzw. Weiterbildung, Entscheidungen des Fachgremiums sowie gegebenenfalls die Mitgliedsnummer.

    7.2 Beim Lastschrifteinzugsverfahren werden zum Zwecke der Abbuchung der Gebühr der Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelthöhe und Buchungscode an die Hausbank des Veranstalters übermittelt.

    7.3 Der Veranstalter erhebt, speichert, verändert und übermittelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich zu den unter den Ziffern 7.1 und 7.2 benannten Zwecken und unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte, außer zu dem in Ziffer 7.2 genannten Zweck, findet ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers nicht statt.

  3. Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen / Änderungsvorbehalt:

    Der Veranstalter ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder aufgrund Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Veranstalters notwendig ist.

    Der Veranstalter wird die Teilnehmer über die Änderung, unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen, an die zuletzt bekannte Email-Adresse des Teilnehmers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber dem Veranstalter in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerspricht. 
  4. Sonstiges

    9.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit dem Veranstalter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Etwaige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten zugerechnet werden kann (Vertrag mit Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    9.2 Soweit der Teilnehmer Unternehmer ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

    9.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

  5. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

TransMIT Gesellschaft für Technologietransfer mbH

Kerkrader Straße 3

35394 Gießen

Telefax: +49 (0) 6 41- 94 364 99

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Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Stand: 15.11. 2017

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