Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
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Antragsarten
Antragsarten und Unterlagen
Anträge auf Beratung eines Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission der DGPs lassen sich einer von fünf Gruppen zuordnen, für die z. T. unterschiedliche Dokumente vorbereitet und im Online-Portal eingereicht werden müssen:
- Vollantrag ohne Drittmittelantrag
- Einzureichende Unterlagen:
- Anschreiben
- Ethikantrag
- OpenData Formular
- Pbn-Materialien
- Ggf. Votum anderer Ethikkommission
- Einzureichende Unterlagen:
- Vollantrag mit Drittmittelantrag; die im Ethikantrag und im Drittmittelantrag beschriebenen Forschungsvorhaben sind identisch
- Einzureichende Unterlagen:
- Anschreiben
- Ethikantrag
- OpenData Formular
- Pbn-Materialien
- Drittmittelantrag
- Ggf. Votum anderer Ethikkommission
- Einzureichende Unterlagen:
- Drittmittelantrag ohne Vollantrag
- Einzureichende Unterlagen:
- Anschreiben
- Drittmittelantrag
- Ggf. Votum anderer Ethikkommission
- Einzureichende Unterlagen:
- Amendment; Ergänzung zu einem zuvor bereits als ethisch unbedenklich bewerteten psychologischen Forschungsvorhaben. Ergänzungsanträge sind so einzureichen, dass die gegenüber dem ursprünglichen Antrag geplanten Änderungen / Ergänzungen in dessen Originalfassung eingefügt und dort farblich markiert sind.
- Einzureichende Unterlagen:
- Anschreiben
- Ggf. Ethikantrag
- OpenData Formular
- Ggf. Pbn-Materialien
- Einzureichende Unterlagen:
- Wiedervorlage
- Einzureichende Unterlagen:
- Anschreiben
- Ethikantrag mit markierten Veränderungen
- Ggf. Pbn-Materialien
- Einzureichende Unterlagen:
Zeitbedarf bei Drittmittelanträgen
In der Regel geht dem Antrag an die Ethikkommission die Aufforderung eines Forschungsträgers (z. B. VW-Stiftung, FP7 der EU, Bundes- und Länderministerien, Stiftungen, Universitäten) voraus, eine Ethik-Stellungnahme beizubringen. Bei DFG-Anträgen ist – wo erforderlich – ein Ethikvotum frühzeitig zu beantragen, nicht erst kurz vor der Bewilligung (ansonsten kann es zu erheblichen Verzögerungen im Begutachtungs- und Entscheidungsprozess kommen)! Eine solche Aufforderung ist vor allem für Untersuchungen zu erwarten, die untersuchten Personen Risiken zumuten, oder für Studien, in denen die Untersuchten nicht restlos über Ziele und Verfahren der Studien aufgeklärt werden.
Zweistufiges Verfahren bei Drittmittelanträgen
Es liegt nur ein Drittmittelantrag vor und die DFG wünscht ein Ethikvotum. Hier greift ein zweistufiges Verfahren. Auf der ersten Stufe wird ausschließlich auf der Grundlage des Antrags geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich Forschungsplan, Prozedere, Design und Methoden ethisch unbedenklich ist (s. 3. Drittmittelantrag ohne Vollantrag). Dieses Votum ist vorläufig; es ist allerdings für die DFG-Antragstellung ausreichend. Im Falle einer Bewilligung ist auf einer späteren zweiten Stufe in jedem Fall eine ausführliche Begutachtung auf der Grundlage eines detaillierten Ethikantrags und der Probandenmaterialien (s. 2. Vollantrag mit Drittmittelantrag; die im Ethikantrag und im Drittmittelantrag beschriebenen Forschungsvorhaben sind identisch) erforderlich.