Aktuelles
- 22.08.2020 Rechtspsychologie: Online Seminare und Fachteams
- 25.07.2020 Ethikantrag Vorlagen
- 18.05.2020 Qualitätssiegel M.Sc. Psychologie eingeführt
- 09.09.2019 QS Bachelor: Kriterien überarbeitet
- 23.05.2019 Update Richtlinie fahreignungsdiagnostische Testverfahren
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Wolfgang Claßen
Von-Schonebeck-Ring 77, 48161 Münster
Tel. +49 (0)2533 28 11 521
Fax +49 (0)2533 28 11 44
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Haselbusch 4 A, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 879 3546
Fax +49 (0)5234 879 5396
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Wer stellt hier einen Ethikantrag?
Zuständige Ethikkommission
Ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin stellt einen Ethikantrag bei der Ethikkommission der DGPs, wenn nicht eine lokale oder eine medizinische Ethikkommission zuständig ist.
Entsprechend bearbeitet die Ethikkommission der DGPs keine Anträge, die aus Institutionen mit einer eigenen, lokalen Ethikkommission stammen, an die Anträge aus der Psychologie gerichtet werden können. Wenn es allerdings Gründe gibt, die gegen die Antragstellung bei der lokalen Ethikkommission sprechen, sind diese vom Antragsteller im Anschreiben darzulegen. Jeder Antragsteller ist gehalten, in dem Ethikantrag eine entsprechende Bestätigung abzugeben.
Wenn Medizinerinnen oder Mediziner an dem Antrag beteiligt sind, möchten Sie bitte den folgenden Hinweis beachten: Diese Kollegen sind durch ihre Berufsordnung auf die Beratung ihrer Forschung durch medizinische Ethikkommissionen verpflichtet. Gleichwohl kann ein begründeter Antrag an die Ethikkommission der DGPs gerichtet werden. Über die Annahme des Antrags entscheidet die oder der Vorsitzende der DGPs-Ethikkommission.
Die Ethikkommission entscheidet über die Annahme des Antrages. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Kommission eine Stellungnahme zu einem psychologischen Forschungsvorhaben abgibt.
Für Vorhaben, die bereits begonnen wurden, nimmt die Ethikkommission keine Anträge entgegen.
Berechtigte Antragsteller
Anträge werden von den für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Wissenschaftlern gestellt. Sie müssen promoviert sein. Anträge für Qualifikationsvorhaben müssen durch die jeweilige Betreuerin oder den jeweiligen Betreuer gestellt werden.
In der Regel befasst sich die Ethikkommission mit Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem deutschsprachigen Raum.
Die ehrenamtliche Beratung der ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen psychologischer Forschungsvorhaben sichert die Ethikkommission der DGPs nur für die Forschung an Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungsinstitutionen zu.
Rein kommerzielle Forschung wird durch die Kommission nicht beraten.