Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
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Weiterbildung für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Was ist eine Fachpsychologin oder ein Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs?
Eine Fachpsychologin oder ein Fachpsychologe hat auf der Grundlage eines Hochschulstudiums der Psychologie (Diplom oder Master in Psychologie) eine erweiterte und vertiefte Qualifikation für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen erworben. Der Fachpsychologe oder die Fachpsychologin ist als forensisch-psychologische/r Sachverständige/r u. a. bei Fragestellungen in folgenden Bereichen tätig:
- Familienrecht
- Glaubhaftigkeitsbeurteilung
- Schuldfähigkeit
- Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose
Wie wird man Fachpsychologin oder Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs?
Die Weiterbildung zur Fachpsychologin oder zum Fachpsychologen setzt einen Hochschulabschluss in Psychologie mit mindestens 240 ECTS psychologischer Studieninhalte voraus und wird auf der Grundlage eines Curriculums und der systematischen Reflexion einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit (d. h. berufsbegleitend) durchgeführt. Die Weiterbildung umfasst 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die sich aus speziellen Seminaren, der Arbeit in einem Fachteam und der Einzelsupervision bei der Erstellung von forensisch-psychologischen Gutachten zusammensetzt. Sie wird mit einer Prüfung abgeschlossen und durch ein Zertifikat beurkundet.
Die theoretische Weiterbildung umfasst 240 Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmer melden sich eigenständig bei den Anbietern von für die Weiterbildung akkreditierten Seminaren an (z. B. bei der Deutschen Psychologen Akademie) und können dabei auch eigene Schwerpunkte bilden. Rechtspsychologische Inhalte aus Studium (Formular) und Weiterbildungsseminaren (außer akkreditierten DPA-Seminaren; Formular) können auf Antrag anerkannt werden.
Für nähere Informationen zu Anerkennungen theoretischer Inhalte aus dem Studium sehen Sie bitte unter dem Menüpunkt "Weiterbildungsseminare" nach.
Weitere Informationen zu Anerkennungen von rechtspsychologischen Studieninhalten finden Sie unter dem Menüpunkt "Weiterbildungsseminare".