Aktuelles
- 22.08.2020 Rechtspsychologie: Online Seminare und Fachteams
- 25.07.2020 Ethikantrag Vorlagen
- 18.05.2020 Qualitätssiegel M.Sc. Psychologie eingeführt
- 09.09.2019 QS Bachelor: Kriterien überarbeitet
- 23.05.2019 Update Richtlinie fahreignungsdiagnostische Testverfahren
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Wolfgang Claßen
Von-Schonebeck-Ring 77, 48161 Münster
Tel. +49 (0)2533 28 11 521
Fax +49 (0)2533 28 11 44
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Haselbusch 4 A, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 879 3546
Fax +49 (0)5234 879 5396
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Weiterbildung für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Was ist eine Fachpsychologin oder ein Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs?
Eine Fachpsychologin oder ein Fachpsychologe hat auf der Grundlage eines Hochschulstudiums der Psychologie (Diplom oder Master in Psychologie) eine erweiterte und vertiefte Qualifikation für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen erworben. Der Fachpsychologe oder die Fachpsychologin ist als forensisch-psychologische/r Sachverständige/r u. a. bei Fragestellungen in folgenden Bereichen tätig:
- Familienrecht
- Glaubhaftigkeitsbeurteilung
- Schuldfähigkeit
- Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose
Wie wird man Fachpsychologin oder Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs?
Die Weiterbildung zur Fachpsychologin oder zum Fachpsychologen setzt einen Hochschulabschluss in Psychologie mit mindestens 240 ECTS psychologischer Studieninhalte voraus und wird auf der Grundlage eines Curriculums und der systematischen Reflexion einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit (d. h. berufsbegleitend) durchgeführt. Die Weiterbildung umfasst 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die sich aus speziellen Seminaren, der Arbeit in einem Fachteam und der Einzelsupervision bei der Erstellung von forensisch-psychologischen Gutachten zusammensetzt. Sie wird mit einer Prüfung abgeschlossen und durch ein Zertifikat beurkundet.
Die theoretische Weiterbildung umfasst 240 Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmer melden sich eigenständig bei den Anbietern von für die Weiterbildung akkreditierten Seminaren an (z. B. bei der Deutschen Psychologen Akademie) und können dabei auch eigene Schwerpunkte bilden. Rechtspsychologische Inhalte aus Studium (Formular) und Weiterbildungsseminaren (außer akkreditierten DPA-Seminaren; Formular) können auf Antrag anerkannt werden.
Sofern Hochschulen berufsbegleitende Studiengänge der Rechtspsychologie anbieten, die das Ausbildungskonzept der föderativen Weiterbildung vollständig abdecken, kann eine 100%ige Anerkennung mit der jeweiligen Hochschule vereinbart werden. Diese Regelung gilt derzeit (Stand März 2016) für Masterstudiengänge der Psychologischen Hochschule Berlin und der Rheinisch-Westfälischen Universität Bonn.