Was ist eine Fachpsychologin oder ein Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs?

Eine Fachpsychologin oder ein Fachpsychologe hat auf der Grundlage eines Hochschulstudiums der Psychologie (Diplom oder Master in Psychologie) eine erweiterte und vertiefte Qualifikation für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen erworben. Der Fachpsychologe oder die Fachpsychologin ist als forensisch-psychologische/r Sachverständige/r u. a. bei Fragestellungen in folgenden Bereichen tätig:

  • Familienrecht
  • Glaubhaftigkeitsbeurteilung
  • Schuldfähigkeit
  • Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose

Wie wird man Fachpsychologin oder Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs?

Die Weiterbildung zur Fachpsychologin oder zum Fachpsychologen setzt einen Hochschulabschluss in Psychologie mit mindestens 240 ECTS psychologischer Studieninhalte voraus und wird auf der Grundlage eines Curriculums und der systematischen Reflexion einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit (d. h. berufsbegleitend) durchgeführt. Die Weiterbildung umfasst 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die sich aus speziellen Seminaren, der Arbeit in einem Fachteam und der Einzelsupervision bei der Erstellung von forensisch-psychologischen Gutachten zusammensetzt. Sie wird mit einer Prüfung abgeschlossen und durch ein Zertifikat beurkundet.

Die theoretische Weiterbildung umfasst 240 Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmer melden sich eigenständig bei den Anbietern von für die Weiterbildung akkreditierten Seminaren an (z. B. bei der Deutschen Psychologen Akademie) und können dabei auch eigene Schwerpunkte bilden. Rechtspsychologische Inhalte aus Studium (Formular) und Weiterbildungsseminaren (außer akkreditierten DPA-Seminaren; Formular) können auf Antrag anerkannt werden.

Für nähere Informationen zu Anerkennungen theoretischer Inhalte aus dem Studium sehen Sie bitte unter dem Menüpunkt "Weiterbildungsseminare" nach.

Weitere Informationen zu Anerkennungen von rechtspsychologischen Studieninhalten finden Sie unter dem Menüpunkt "Weiterbildungsseminare".