Gebühren- und Honorarordnung der Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen

Gültig ab 01.06.2025

 

§ 1 Gegenstand dieser Ordnung

Gegenstand dieser Ordnung ist die Regelung der im Rahmen der Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen entstehenden Gebühren. Sie ergänzt die aktuelle Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (im folgenden Weiterbildungsordnung genannt) und ist ihr nachgeordnet.

§ 2 Fakultative Prüfung der Hochschulabschlüsse

Die Aufnahme in die Weiterbildung erfordert den Nachweis einer den Kriterien (https://zwpd.transmit.de/zwpd-dienstleistungen/zwpd-rechtspsychologie/zwpd-anmeldung-weiterbildung) genügenden Hochschulausbildung. Die Erfüllung der Kriterien wird bei einem Aufnahmeantrag für die Weiterbildung kostenlos geprüft. Die Prüfung der Hochschulausbildung durch die Geschäftsstelle vor dem Stellen des Aufnahmeantrags können Interessenten gegen eine Gebühr von 420 € zzgl. ges.MwSt. beauftragen.

§ 3 Teilnehmergebühr

Für die Erfüllung der administrativen Aufgaben im Rahmen der Weiterbildungsordnung ist eine Teilnehmergebühr an den Träger der Geschäftsstelle zu entrichten. Sie beträgt 1.470 € netto. Diese Teilnehmergebühr kann auf drei Jahresraten von 490 € aufgeteilt werden, die beginnend mit dem Jahr der Aufnahme und unabhängig von der Dauer der Weiterbildung zu entrichten sind.

§ 4 Supervision - Einzelsupervision und Fachteamsupervision

Der Supervisor darf für seine Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildungsordnung für eine Unterrichtseinheit (UE) à 45 Minuten maximal 120 € netto und Nebenkosten berechnen.

Bei der Fachteamsupervision wird dieser Betrag anteilig unter den Teammitgliedern aufgeteilt.

Für die Einzelsupervision dürfen pro Gutachten maximal 12 UE abgerechnet werden.

Die Entrichtung des Honorars erfolgt durch die Weiterbildungskandidatin bzw. den Weiterbildungskandidaten direkt an den Supervisor.

§ 5 Prüfungs- und Zertifizierungsgebühren

Die Prüfungsgebühren für den Aufwand der Prüfer/-innen betragen 1274 € netto. Bei Wiederholungsprüfungen sind die anfallenden Kosten vom Prüfling zu tragen.

Die Zertifizierungsgebühr für die Vorprüfung der Prüfungsunterlagen, die Organisation der Prüfung (inkl. etwaiger Fahrtkosten der Prüfer) und die Zertifikatsausstellung beträgt 500 € bzw. 450 € netto für BDP- oder DGPs-Mitglieder.

Die Entrichtung der Prüfungs- und Zertifizierungsgebühren erfolgt an den Träger der Geschäftsstelle des Fachgremiums für Weiterbildung in Rechtspsychologie.

§ 6 Anerkennung von Supervisoren

Die Bearbeitungsgebühr für das Anerkennungsverfahren als Supervisor für die Weiterbildung in Rechtspsychologie beträgt 684 € zzgl. ges. MwSt.

Die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr erfolgt an den Träger der Geschäftsstelle des Fachgremiums für Weiterbildung in Rechtspsychologie.

§ 7 Ergänzung der Schwerpunktbereiche

Die Bearbeitungsgebühr für die Anerkennung eines weiteren Arbeitsschwerpunkts und die entsprechende Eintragung im Register der Fachpsychologen und Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie beträgt 600 € zzgl. ges. MwSt. 

§ 8 Fortbildung

Die Gebühr für die Überprüfung und Administration der Fortbildungsverpflichtung beträgt im 5-Jahreszeitraum bei Zahlung am Beginn des Zeitraums 165 € netto, bei Zahlung am Ende des Zeitraums 210 € netto oder bei jährlicher Zahlung 38 € netto.

Die Gebühr für die Registerführung und ihre Administration beträgt im 5-Jahreszeitraum 208,50 € zzgl. ges. MwSt oder bei jährlicher Zahlung 41,70 € zzgl. ges. MwSt.

Berlin, den 19.05.2025

Thordis Bethlehem
Präsidentin des BDP
Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier
Präsidentin der DGPs