Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dienstleistungen
Alle zertifizierten Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs sind zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet (§ 1, Weiterbildungsordnung, WBO). Die Pflicht zur Fortbildung erfordert seitens der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen die Überwachung der Nachweise und der Fristen. Dem dient der Vertrag über die Verwaltung und Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung.
Ausnahmen von der Fortbildungspflicht gibt es in zwei Fällen: Elternzeit und Beendigung der rechtspsychologischen Berufstätigkeit.
Außerdem gilt, dass ab der zweiten Fortbildungsperiode Fachpsychologen ohne Fortbildungsnachweis nicht mehr im öffentlichen Register (https://www.rechtspsychologen-register.de/recht/search/) stehen können. Denn Titel und Weiterbildungszertifikat dokumentieren gegenüber Auftraggebern und Abnehmern rechtspsychologischer Leistungen den Erwerb fundierter Kenntnisse und Kompetenzen für psychologische Tätigkeiten im Rechtssystem und gewährleisten die Einhaltung fachlicher Qualitätsstandards. Der öffentliche Eintrag im Register dokumentiert darüber hinaus, dass Kompetenzen auf dem aktuellen Stand der rechtspsychologischen Wissenschaft gehalten und an zukünftige rechtliche Weiterentwicklungen angepasst werden.
Ein Eintrag im öffentlichen Register ist hingegen optional (§ 4.7 WBO). Der Eintrag im Register ist kostenpflichtig. Fast alle Fachpsychologen für Rechtspsychologie sind im Register verzeichnet.