Alle zertifizierten Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs sind zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet (§ 1, Weiterbildungsordnung, WBO). Die Pflicht zur Fortbildung erfordert seitens der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen die Überwachung der Nachweise und der Fristen. Dem dient der Vertrag über die Verwaltung und Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung.

Ausnahmen von der Fortbildungspflicht gibt es in zwei Fällen: Elternzeit und Beendigung der rechtspsychologischen Berufstätigkeit.

Außerdem gilt, dass ab der zweiten Fortbildungsperiode Fachpsychologen ohne Fortbildungsnachweis nicht mehr im öffentlichen Register (https://www.rechtspsychologen-register.de/recht/search/) stehen können. Denn Titel und Weiterbildungszertifikat dokumentieren gegenüber Auftraggebern und Abnehmern rechtspsychologischer Leistungen den Erwerb fundierter Kenntnisse und Kompetenzen für psychologische Tätigkeiten im Rechtssystem und gewährleisten die Einhaltung fachlicher Qualitätsstandards. Der öffentliche Eintrag im Register dokumentiert darüber hinaus, dass Kompetenzen auf dem aktuellen Stand der rechtspsychologischen Wissenschaft gehalten und an zukünftige rechtliche Weiterentwicklungen angepasst werden.

Ein Eintrag im öffentlichen Register ist hingegen optional (§ 4.7 WBO). Der Eintrag im Register ist kostenpflichtig. Fast alle Fachpsychologen für Rechtspsychologie sind im Register verzeichnet.