Wie gehen Sie bei der Antragstellung am besten vor? Das lässt sich nicht für alle Antrag­steller gleich beantworten. Wir unterscheiden drei Fälle, die nach dem Service­umfang und entsprechend nach unserem Aufwand unterschieden sind, den Sie benötigen:

 
  • Hoher Servicebedarf Sie benötigen telefonische oder schriftliche Beratung vor der Antragstellung. Die eingereichten Nach­weise erfordern eine eingehende Prüfung und evtl. Nach­fragen.
  • Mittlerer Servicebedarf Sie benötigen keine Beratung vor der Antrag­stellung. Ihr Studien­gang gehört zu den anerkannten Studien­gängen aus der Menü­liste im online-Portal, Sie verfügen über Beruf­spraxis wie erforderlich und die empfangene Super­vision können Sie aus der Menü­liste wählen. Die Prüfung der von Ihnen vorgelegten Nach­weise erfordert aber eine Nach­frage. Oder: Sie verwenden für die Antrag­stellung zwar das online-Portal, reichen aber Unter­lagen per Mail oder per Post ein.
  • Niedriger Servicebedarf Sie benötigen keine Beratung vor der Antrag­stellung. Ihr Studien­gang gehört zu den anerkannten Studien­gängen aus der Menü­liste im online-Portal, Sie verfügen über Beruf­spraxis wie erforderlich und die empfangene Super­vision können Sie aus der Menü­liste wählen. Die Prüfung der von Ihnen vorgelegten Nach­weise erfordert keine Nach­frage. Sie reichen alle Unter­lagen über das online-Portal ein.

Der Umfang des Servicebedarfs bestimmt die Gebühren für die Antragstellung (s. Menüpunkt Gebühren).