Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
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Supervisoren, Fachteams, Prüfer
Die Prüfer und Supervisoren, die für die Weiterbildung in Rechtspsychologie zugelassen sind und die ihre Erlaubnis zur Wiedergabe ihres Namens gegeben haben, finden sich in der Prüfer-Liste47.22 KB bzw. in der Supervisoren-Liste (67.78 kB).
Supervisoren, Fachteams
Zur Weiterbildung gehört die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam (im Mindestumfang von 120 Unterrichtseinheiten; siehe § 4.3 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Fachteams sind selbstkonstituierend und selbstorganisiert. Jedes Fachteam wählt für die Fachteamarbeit einen Supervisor aus einer Liste anerkannter Supervisoren, die vom Fachgremium aufgestellt wird. Jeder Teilnehmer muss im Fachteam mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachten (Fälle) vorstellen, die mindestens zwei unterschiedliche Themenfelder abdecken. Eine Liste der Fachteams finden Sie hier.
Für drei der im Zuge der Weiterbildung erstellten Gutachten (Näheres hierzu regelt § 4.4 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) erhält der Teilnehmer zusätzlich zur Fallbesprechung im Fachteam eine Einzelsupervision. Der Gesamtumfang der Einzelsupervisionen beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten.
Für die Supervision der Fachteamarbeit (anteilig) sowie die Einzelsupervision der Gutachten zahlt der Teilnehmer an den Supervisor eine Supervisionsgebühr (siehe Gebührenordnung).