Aktuelles
- 17.07.2018 MPU: Eignung psychologischer Testverfahren
- 17.07.2018 EuroPsy-Anwartschaft
- 17.07.2018 EuroPsy Geschäftsstelle
- 26.04.2016 Listen der Prüfer und Supervisoren online gestellt
- 08.04.2016 Ende der Gültigkeit der „alten“ Weiterbildungsordnung
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Herr Wolfgang Claßen
Von-Schonebeck-Ring 77
48161 Münster
Telefon: +49 (2533) 2811 521
Fax: +49 (2533) 2811 44
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Supervisoren, Fachteams, Prüfer
Die Prüfer und Supervisoren, die für die Weiterbildung in Rechtspsychologie zugelassen sind und die ihre Erlaubnis zur Wiedergabe ihres Namens gegeben haben, finden sich in der Prüfer-Liste47.22 KB bzw. in der Supervisoren-Liste67.78 kB.
Supervisoren, Fachteams
Zur Weiterbildung gehört die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam (im Mindestumfang von 120 Unterrichtseinheiten; siehe § 4.3 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Fachteams sind selbstkonstituierend und selbstorganisiert. Jedes Fachteam wählt für die Fachteamarbeit einen Supervisor aus einer Liste anerkannter Supervisoren, die vom Fachgremium aufgestellt wird. Jeder Teilnehmer muss im Fachteam mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachten (Fälle) vorstellen, die mindestens zwei unterschiedliche Themenfelder abdecken. Eine Liste der Fachteams finden Sie hier.
Für drei der im Zuge der Weiterbildung erstellten Gutachten (Näheres hierzu regelt § 4.4 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) erhält der Teilnehmer zusätzlich zur Fallbesprechung im Fachteam eine Einzelsupervision. Der Gesamtumfang der Einzelsupervisionen beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten.
Für die Supervision der Fachteamarbeit (anteilig) sowie die Einzelsupervision der Gutachten zahlt der Teilnehmer an den Supervisor eine Supervisionsgebühr (siehe Gebührenordnung).