Aktuelles
- 22.08.2020 Rechtspsychologie: Online Seminare und Fachteams
- 25.07.2020 Ethikantrag Vorlagen
- 18.05.2020 Qualitätssiegel M.Sc. Psychologie eingeführt
- 09.09.2019 QS Bachelor: Kriterien überarbeitet
- 23.05.2019 Update Richtlinie fahreignungsdiagnostische Testverfahren
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Wolfgang Claßen
Von-Schonebeck-Ring 77, 48161 Münster
Tel. +49 (0)2533 28 11 521
Fax +49 (0)2533 28 11 44
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Haselbusch 4 A, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 879 3546
Fax +49 (0)5234 879 5396
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Supervisoren, Fachteams, Prüfer
Die Prüfer und Supervisoren, die für die Weiterbildung in Rechtspsychologie zugelassen sind und die ihre Erlaubnis zur Wiedergabe ihres Namens gegeben haben, finden sich in der Prüfer-Liste47.22 KB bzw. in der Supervisoren-Liste67.78 kB.
Supervisoren, Fachteams
Zur Weiterbildung gehört die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam (im Mindestumfang von 120 Unterrichtseinheiten; siehe § 4.3 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Fachteams sind selbstkonstituierend und selbstorganisiert. Jedes Fachteam wählt für die Fachteamarbeit einen Supervisor aus einer Liste anerkannter Supervisoren, die vom Fachgremium aufgestellt wird. Jeder Teilnehmer muss im Fachteam mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachten (Fälle) vorstellen, die mindestens zwei unterschiedliche Themenfelder abdecken. Eine Liste der Fachteams finden Sie hier.
Für drei der im Zuge der Weiterbildung erstellten Gutachten (Näheres hierzu regelt § 4.4 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) erhält der Teilnehmer zusätzlich zur Fallbesprechung im Fachteam eine Einzelsupervision. Der Gesamtumfang der Einzelsupervisionen beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten.
Für die Supervision der Fachteamarbeit (anteilig) sowie die Einzelsupervision der Gutachten zahlt der Teilnehmer an den Supervisor eine Supervisionsgebühr (siehe Gebührenordnung).