Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Übergang alte/neue Weiterbildungsordnung
Im März 2013 wurde von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen eine neue Weiterbildungsordnung Rechtspsychologie verabschiedet. Sie trat am 01.10.2013 in Kraft. Sie ersetzt die alte Ordnung aus dem Jahre 1995.
Veränderungen der Inhalte und Anforderungen der neuen Weiterbildungsordnung
- Allgemein sieht die neue Weiterbildungsordnung eine stärkere Fokussierung auf rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeitsfelder vor.
- Die Weiterbildungsvoraussetzungen wurden an die nach der Bologna-Reform entstandenen neuen Studiengänge und -abschlüsse angepasst.
- Die inhaltlichen Weiterbildungsbausteine wurden neu gegliedert.
- Die Anforderungen an die praktische Erfahrung in der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten und Fallarbeiten wurden neu definiert. Die im Fachteam bearbeiteten Fälle müssen nur noch zwei (statt wie bisher drei) von sieben möglichen Anwendungsbereichen entstammen.
- Die Einzelberatung der Prüfungsgutachten wurde durch eine Einzelsupervision vor allem der ersten Gutachten ersetzt.
- Die Verantwortung der Prüfer, Einzel- und Fachteamsupervisoren wurde um inhaltliche und formale Kontrollaufgaben erweitert.
- Die schriftlichen Kurzprüfungen wurden abgeschafft.
- Die mündliche Abschlussprüfung wurde um einen theoretischen Teil erweitert.
- Eine bereits in der alten Weiterbildungsordnung enthaltene Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung ("Der Inhaber des Zertifikats verpflichtet sich gemäß der Berufsordnung für Psychologen zur kontinuierlichen Fortbildung in Rechtspsychologie") wurde präzisiert: Im Zeitraum von jeweils fünf Jahren nach der Zertifizierung ist eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten zu leisten.