Aktuelles
- 22.08.2020 Rechtspsychologie: Online Seminare und Fachteams
- 25.07.2020 Ethikantrag Vorlagen
- 18.05.2020 Qualitätssiegel M.Sc. Psychologie eingeführt
- 09.09.2019 QS Bachelor: Kriterien überarbeitet
- 23.05.2019 Update Richtlinie fahreignungsdiagnostische Testverfahren
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Wolfgang Claßen
Von-Schonebeck-Ring 77, 48161 Münster
Tel. +49 (0)2533 28 11 521
Fax +49 (0)2533 28 11 44
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Haselbusch 4 A, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 879 3546
Fax +49 (0)5234 879 5396
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Übergang alte/neue Weiterbildungsordnung
Im März 2013 wurde von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen eine neue Weiterbildungsordnung Rechtspsychologie verabschiedet. Sie trat am 01.10.2013 in Kraft. Sie ersetzt die alte Ordnung aus dem Jahre 1995.
Veränderungen der Inhalte und Anforderungen der neuen Weiterbildungsordnung
- Allgemein sieht die neue Weiterbildungsordnung eine stärkere Fokussierung auf rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeitsfelder vor.
- Die Weiterbildungsvoraussetzungen wurden an die nach der Bologna-Reform entstandenen neuen Studiengänge und -abschlüsse angepasst.
- Die inhaltlichen Weiterbildungsbausteine wurden neu gegliedert.
- Die Anforderungen an die praktische Erfahrung in der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten und Fallarbeiten wurden neu definiert. Die im Fachteam bearbeiteten Fälle müssen nur noch zwei (statt wie bisher drei) von sieben möglichen Anwendungsbereichen entstammen.
- Die Einzelberatung der Prüfungsgutachten wurde durch eine Einzelsupervision vor allem der ersten Gutachten ersetzt.
- Die Verantwortung der Prüfer, Einzel- und Fachteamsupervisoren wurde um inhaltliche und formale Kontrollaufgaben erweitert.
- Die schriftlichen Kurzprüfungen wurden abgeschafft.
- Die mündliche Abschlussprüfung wurde um einen theoretischen Teil erweitert.
- Eine bereits in der alten Weiterbildungsordnung enthaltene Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung ("Der Inhaber des Zertifikats verpflichtet sich gemäß der Berufsordnung für Psychologen zur kontinuierlichen Fortbildung in Rechtspsychologie") wurde präzisiert: Im Zeitraum von jeweils fünf Jahren nach der Zertifizierung ist eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten zu leisten.