Im März 2013 wurde von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen eine neue Weiterbildungsordnung Rechtspsychologie verabschiedet. Sie trat am 01.10.2013 in Kraft. Sie ersetzt die alte Ordnung aus dem Jahre 1995.

Veränderungen der Inhalte und Anforderungen der neuen Weiterbildungsordnung

  • Allgemein sieht die neue Weiterbildungsordnung eine stärkere Fokussierung auf rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeitsfelder vor.
  • Die Weiterbildungsvoraussetzungen wurden an die nach der Bologna-Reform entstandenen neuen Studiengänge und -abschlüsse angepasst.
  • Die inhaltlichen Weiterbildungsbausteine wurden neu gegliedert.
  • Die Anforderungen an die praktische Erfahrung in der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten und Fallarbeiten wurden neu definiert. Die im Fachteam bearbeiteten Fälle müssen nur noch zwei (statt wie bisher drei) von sieben möglichen Anwendungsbereichen entstammen.
  • Die Einzelberatung der Prüfungsgutachten wurde durch eine Einzelsupervision vor allem der ersten Gutachten ersetzt.
  • Die Verantwortung der Prüfer, Einzel- und Fachteamsupervisoren wurde um inhaltliche und formale Kontrollaufgaben erweitert.
  • Die schriftlichen Kurzprüfungen wurden abgeschafft.
  • Die mündliche Abschlussprüfung wurde um einen theoretischen Teil erweitert.
  • Eine bereits in der alten Weiterbildungsordnung enthaltene Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung ("Der Inhaber des Zertifikats verpflichtet sich gemäß der Berufsordnung für Psychologen zur kontinuierlichen Fortbildung in Rechtspsychologie") wurde präzisiert: Im Zeitraum von jeweils fünf Jahren nach der Zertifizierung ist eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten zu leisten.