Anmeldung zur Fortbildung

Zur Administration und Überwachung der Fortbildung müssen Sie sich bei uns anmelden. Fachpsychologinnen oder Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs können in ein webbasiertes Register aufgenommen werden. Dieses Register wird von der Deutschen Psychologen Akademie GmbH unterhalten. Auch zur optionalen Registereintragung und -pflege ist eine Anmeldung bei uns erforderlich.

Für die Anmeldung folgen Sie diesen vier Schritten:

  1. Online-Formular ausfüllen.
  2.  
     
     
  3. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Lesen Sie diese sorgfältig durch und klicken Sie auf den Link in der Mail.
  4. Unterschreiben Sie die im Anhang der Bestätigungs-E-Mail befindliche pdf-Antragsdatei. Die Unterschrift kann entweder handgeschrieben oder elektronisch eingesetzt werden.
    1. Handgeschriebene Unterschrift. Drucken Sie die pdf-Antragsdatei aus. Unterschreiben Sie auf Seite 1 und, wenn Sie den Registereintrag wünschen, auch auf Seite 2. Scannen Sie die unterschriebene Seite 1 und ggf. die unterschriebene Seite 2 ein. Speichern Sie die Seite 1 und ggf. Seite 2 als eine einzelne pdf-Datei ab.
    2. Elektronische Unterschrift. Setzen Sie in die pdf-Antragsdatei elektronisch Ort, Datum und Unterschrift auf Seite 1 und ggf. auf Seite 2 ein und sichern die Datei.
  5. Laden Sie die unterschriebene pdf-Antragsdatei hoch. Klicken Sie dafür HIER.

Wir prüfen nun Ihren Antrag und bestätigen dessen Annahme per E-Mail.

 

Nachweispflicht der kontinuierlichen Fortbildung

Laut Weiterbildungsordnung (§ 4.9) verpflichtet sich der Fachpsychologe oder die Fachpsychologin für Rechtspsychologie nach erfolgter Zertifizierung zur kontinuierlichen Fortbildung in Rechtspsychologie. Die erforderliche Fortbildung muss in einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren im Gesamtumfang von 200 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Die Fortbildung umfasst:

  • Für Supervision/Intervision max. 100 UE, 
  • für Literaturstudium max. 40 UE,
  • für den Besuch von Fortbildungsseminaren, Tagungen, Workshops und eigener Referententätigkeit mindestens 60 UE.

Füllen Sie bitte das Formular "Anerkennung von Fortbildungsleistungen" aus. Sie finden es unter Downloads / Sonstiges oder hier.

Unterbleibt der Nachweis der Fortbildung, erlischt das Recht auf einen Registereintrag und ein bestehender Eintrag wird gelöscht.

Der Stichtag für den Beginn des ersten Fünfjahreszeitraums ist das Datum der Zertifizierung.

 

 

 

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen.