Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
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Antragstellung
Wenn Sie die vorherigen Menüpunkte sorgfältig gelesen und alle erforderlichen Unterlagen auf Ihrem PC vorbereitet haben, können Sie mit der Eingabe Ihrer Daten im Online-Portal beginnen:
Start Online-Portal
Votum der Ethikkommission
Die Stellungnahme der Ethikkommission wird von der oder dem Vorsitzenden der Ethikkommission verfasst, wenn mindestens drei unabhängige Voten aus der Ethikkommission und ggf. das Votum eines hinzugezogenen Sachverständigen vorliegen.
Die Stellungnahme kann
- entweder die ethische Unbedenklichkeit ohne Einschränkungen bestätigen,
- das Vorhaben als „unbedenklich“ bewerten, Hinweise sollten berücksichtigt werden (Wiedervorlage ist nicht erforderlich),
- das Vorhaben als „unbedenklich“ bewerten, wohl aber bestimmte Auflagen formulieren, die zu berücksichtigen und zu befolgen die Antragstellerin oder der Antragssteller sich verpflichtet (Wiedervorlage ist nicht erforderlich),
- das Vorhaben als „ethisch bedenklich“ einschätzen und dem Antragsteller freistellen, eine revidierte Fassung des Antrags (Wiedervorlage) einzureichen,
- Das Vorhaben als „ethisch bedenklich“ einschätzen (ohne Möglichkeit einer Wiedervorlage).
Die Ethikkommission gibt ihre Stellungnahme in der Regel vier bis sechs Wochen nach dem Eingang der vollständigen Unterlagen ab.