Aktuelles
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
- 11.12.2021 Ethikanträge: OpenData integriert
- 23.04.2021 QS-BSc Kriterien aktualisiert
- 22.08.2020 Rechtspsychologie: Online Seminare und Fachteams
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Haselbusch 4 A, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 879 3546
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Antragstellung
Wenn Sie die vorherigen Menüpunkte sorgfältig gelesen und alle erforderlichen Unterlagen auf Ihrem PC vorbereitet haben, können Sie mit der Eingabe Ihrer Daten im Online-Portal beginnen:
Start Online-Portal
Votum der Ethikkommission
Die Stellungnahme der Ethikkommission wird von der oder dem Vorsitzenden der Ethikkommission verfasst, wenn mindestens drei unabhängige Voten aus der Ethikkommission und ggf. das Votum eines hinzugezogenen Sachverständigen vorliegen.
Die Stellungnahme kann
- entweder die ethische Unbedenklichkeit ohne Einschränkungen bestätigen,
- das Vorhaben als „unbedenklich“ bewerten, Hinweise sollten berücksichtigt werden (Wiedervorlage ist nicht erforderlich),
- das Vorhaben als „unbedenklich“ bewerten, wohl aber bestimmte Auflagen formulieren, die zu berücksichtigen und zu befolgen die Antragstellerin oder der Antragssteller sich verpflichtet (Wiedervorlage ist nicht erforderlich),
- das Vorhaben als „ethisch bedenklich“ einschätzen und dem Antragsteller freistellen, eine revidierte Fassung des Antrags (Wiedervorlage) einzureichen,
- Das Vorhaben als „ethisch bedenklich“ einschätzen (ohne Möglichkeit einer Wiedervorlage).
Die Ethikkommission gibt ihre Stellungnahme in der Regel vier bis sechs Wochen nach dem Eingang der vollständigen Unterlagen ab.