Sie schlagen die beiden Prüfer vor (einer muss Hochschullehrer sein) und treten mit ihnen in Kontakt wegen der Erkundung der Prüfungsbereitschaft und eines gemeinsamen Prüfungstermins. Diesen teilen Sie uns dann mit. Sie schicken uns die drei Prüfungsgutachten elektronisch zu. Nun können Sie den Zulassungsantrag stellen. Wir legen ihn dem Fachgremium für Rechtspsychologie vor, das allerdings nur vier Mal im Jahr tagt. Wir kontaktieren die Prüfer wegen der Formalia, je nach Wunsch der Prüfer erhalten die Prüfer die drei Prüfungsgutachten in Papier - dann direkt von Ihnen - oder elektronisch - dann von uns.