Aktuelles
- 22.08.2020 Rechtspsychologie: Online Seminare und Fachteams
- 25.07.2020 Ethikantrag Vorlagen
- 18.05.2020 Qualitätssiegel M.Sc. Psychologie eingeführt
- 09.09.2019 QS Bachelor: Kriterien überarbeitet
- 23.05.2019 Update Richtlinie fahreignungsdiagnostische Testverfahren
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Wolfgang Claßen
Von-Schonebeck-Ring 77, 48161 Münster
Tel. +49 (0)2533 28 11 521
Fax +49 (0)2533 28 11 44
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Haselbusch 4 A, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 879 3546
Fax +49 (0)5234 879 5396
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Prüfung
Anmeldung
Zur Prüfungsanmeldung reicht der Prüfling drei forensisch-psychologische Gutachten (Prüfungsfälle) aus mindestens zwei Anwendungsbereichen ein (Näheres siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Diese drei Gutachten dürfen nicht mit den Gutachten identisch sein, die im Fachteam bzw. in der Einzelsupervision bearbeitet wurden. Sie müssen vielmehr vollständig eigenständig bearbeitete Gutachtenfälle darstellen. Anstelle eines Gutachtens kann es sich bei einem der Prüfungsfälle auch um einen einschlägigen, abgeschlossenen Interventionsfall mit ausführlicher schriftlicher Dokumentation handeln.
Seit der Fassung der Weiterbildungsordnung vom 13.04.2015 ist es nun möglich, dass die drei Prüfungsgutachten nur aus dem Bereich Familienrecht stammen. Allerdings müssen es unterschiedliche Fallkonstellationen sein, Umgangs- oder Sorgerechtsfragen müssen ebenso wie Verfahren zu Kindeswohlgefährdung enthalten sein (s. WBO § 3.1). Bei dieser Schwerpunktsetzung erfolgt nur ein Eintrag in der Kategorie „Familienrechtliche Verfahren“ im Register.
Für die Prüfungsanmeldung ist ein formloser Antrag an das Fachgremium Rechtspsychologie zu richten und über die Geschäftsstelle einzureichen. Geben Sie bitte diese Unterlagen Ihrem Antrag bei (Formulare für die Prüfungsanmeldung finden Sie unter "Downloads"). Sie erhalten dann eine Mitteilung des Fachgremiums über die Zulassung zur Prüfung. Bitte kalkulieren Sie für die Zulassung einen Zeitspanne von drei bis vier Monaten ein (die Sitzungshäufigkeit des Fachgremiums ist in der Regel vierteljährlich).
Nachweis der rechtspsychologischen Berufstätigkeit
Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie den Nachweis über eine rechtspsychologische Berufstätigkeit im Umfang einer ⅔-Stelle und der Dauer von drei Jahren führen (Anstellungsvertrag, Arbeitszeugnis). Bei einer Vollzeitstelle beträgt die erforderliche Dauer zwei Jahre, bei einer ½-Stelle vier Jahre. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie 36 Gutachten im Auftrag von Gerichten nachweisen. Erstellen Sie eine Tabelle mit Datum, Gericht, Kurztitel und Seitenzahl. Es ist möglich, beide Nachweisformen (Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit) miteinander zu kombinieren. Bitte erkundigen Sie sich in der Geschäftsstelle.
Prüferwahl
Jeder Teilnehmer wird über jeden Prüfungsfall von zwei Prüfern geprüft. Einer der beiden Prüfer darf nicht früherer Supervisor des Kandidaten gewesen sein. Einer der Prüfer muss rechtspsychologisch ausgewiesener Hochschullehrer sein und darf nicht in einem Vorgesetztenverhältnis oder in einem sonstigen direkten oder indirekten weisungsbefugten Verhältnis zum Prüfling stehen oder in der gleichen Einrichtung wie der Prüfling beschäftigt sein.
Prüfungsdurchführung
Die Prüfung wird als mündliche Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel 90 Minuten. Inhaltlich bezieht sich der erste Teil der Prüfung (45 Minuten) auf
- die juristischen und rechtspsychologischen sowie methodischen Grundlagen, die den jeweiligen Prüfungsfällen zugrunde liegen,
- andere für diese Fälle relevante psychologische Fachgebiete,
- die Spezifikation der Fälle.
Der zweite Teil stellt eine allgemeine Prüfung rechtspsychologischen Grundlagenwissens dar und bezieht sich auf die Grundlagen- und Schwerpunktinhalte der Weiterbildung.
Prüfungsliteratur
Das Fachgremium für Rechtspsychologie hat Empfehlungen für die Prüfungsliteratur herausgegeben (Stand 2017).