Unterlagen zur Prüfungsanmeldung werden über ein Online-Portal hochgeladen

Laden Sie bitte diese Unterlagen über das Online-Portal in unsere Datenbank hoch (Formulare für die Prüfungsanmeldung finden Sie unter "Downloads"). Die Unterlagen können in einem Aufruf oder in mehreren Aufrufen des Online-Portals hochgeladen werden. Bitte beachten Sie pro Aufruf des Online-Portals die Größenbeschränkung der hochzuladenden Dateien von 30 MB pro Dateigruppe (Teilnahmebescheinigungen Seminare, Prüfungsgutachten, etc.)! Sie erhalten dann eine Mitteilung des Fachgremiums über die Zulassung zur Prüfung. Bitte kalkulieren Sie für die Zulassung eine Zeitspanne von drei bis vier Monaten ein (die Sitzungshäufigkeit des Fachgremiums ist in der Regel vierteljährlich).

Starten Sie das ONLINE PORTAL zum Hochladen von Unterlagen für die Prüfungsanmeldung HIER!

Prüfungsgutachten

Zur Prüfungsanmeldung reichen Teilnehmende an der Weiterbildung drei forensisch-psychologische Gutachten (Prüfungsfälle) aus mindestens zwei Anwendungsbereichen ein (Näheres siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Diese drei Gutachten dürfen nicht mit den Gutachten identisch sein, die im Fachteam bzw. in der Einzelsupervision bearbeitet wurden. Sie müssen vielmehr vollständig eigenständig bearbeitete Gutachtenfälle darstellen. Anstelle eines Gutachtens kann es sich bei einem der Prüfungsfälle auch um einen einschlägigen, abgeschlossenen Interventionsfall mit ausführlicher schriftlicher Dokumentation handeln.

Seit der Fassung der Weiterbildungsordnung vom 13.04.2015 ist es nun möglich, dass die drei Prüfungsgutachten nur aus dem Bereich Familienrecht stammen. Allerdings müssen es unterschiedliche Fallkonstellationen sein, Umgangs- oder Sorgerechtsfragen müssen ebenso wie Verfahren zu Kindeswohlgefährdung enthalten sein (s. WBO § 3.1). Bei dieser Schwerpunktsetzung erfolgt nur ein Eintrag in der Kategorie „Familienrechtliche Verfahren“ im Register.

Nachweis der rechtspsychologischen Berufstätigkeit

Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie den Nachweis über eine rechtspsychologische Berufstätigkeit im Umfang einer ⅔-Stelle und der Dauer von drei Jahren führen (Anstellungsvertrag, Arbeitszeugnis). Bei einer Vollzeitstelle beträgt die erforderliche Dauer zwei Jahre, bei einer ½-Stelle vier Jahre. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie 36 Gutachten im Auftrag von Gerichten nachweisen. Erstellen Sie eine Tabelle mit Datum, Gericht, Kurztitel und Seitenzahl. Es ist möglich, beide Nachweisformen (Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit) miteinander zu kombinieren. Bitte erkundigen Sie sich in der Geschäftsstelle.

Prüferwahl

Jeder Teilnehmer wird über jeden Prüfungsfall von zwei Prüfern geprüft. Einer der beiden Prüfer darf nicht früherer Supervisor des Kandidaten gewesen sein. Einer der Prüfer muss rechtspsychologisch ausgewiesener Hochschullehrer sein und darf nicht in einem Vorgesetztenverhältnis oder in einem sonstigen direkten oder indirekten weisungsbefugten Verhältnis zum Prüfling stehen oder in der gleichen Einrichtung wie der Prüfling beschäftigt sein.

Prüfungsdurchführung

Die Prüfung wird als mündliche Einzelprüfung (Online-Prüfungen auf Nachfrage) durchgeführt und dauert in der Regel 90 Minuten. Inhaltlich bezieht sich der erste Teil der Prüfung (45 Minuten) auf

  • die juristischen und rechtspsychologischen sowie methodischen Grundlagen, die den jeweiligen Prüfungsfällen zugrunde liegen,
  • andere für diese Fälle relevante psychologische Fachgebiete,
  • die Spezifikation der Fälle.

Der zweite Teil stellt eine allgemeine Prüfung rechtspsychologischen Grundlagenwissens dar und bezieht sich auf die Grundlagen- und Schwerpunktinhalte der Weiterbildung.

Prüfungsliteratur

Das Fachgremium für Rechtspsychologie hat Empfehlungen für die Prüfungsliteratur herausgegeben (Stand 2023).