Prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihre Hochschulabschlüsse die Aufnahme in die rechtspsychologische Weiterbildung BDP/DGPs erlauben.

Notwendige Bedingungen für Hochschulabschlüsse zur Aufnahme in die rechtspsychologische Weiterbildung BDP/DGPs

Das Fachgremium für Rechtspsychologie hat am 26.08.2024 die folgenden Kriterien beschlossen, die Bachelor- und Masterabschlüsse der Antragstellenden erfüllen müssen:

  1. Das Curriculum des Bachelor-Studiengangs soll an die DGPs-Empfehlungen angelehnt sein.
  2. Die Summe der ECTS von Bachelor- und Masterstudiengang soll ≥ 240 ECTS nicht-redundanter genuiner Psychologieinhalte umfassen.
  3. Bachelor und Master sollen konsekutiv aufeinander bezogen sein. „Brückenkurse“ zum Ausgleich von fehlenden ECTS werden nicht akzeptiert.

Zusätzlich sollen mindestens zwei Ausbildungsinhalte aus Ziffern 4-6 gelten:

  1. Die Summe der ECTS von Methodenmodulen in den Studiengängen Bachelor und Master Psychologie soll ≥ 15 ECTS betragen.
  2. Die Summe der ECTS von Diagnostikmodulen in den Studiengängen Bachelor und Master Psychologie soll ≥ 15 ECTS betragen. 
  3. Das Modul Gutachtenpraxis soll ≥ 4 ECTS betragen.
  4. Mindestens 4 ECTS der Lehrveranstaltungen aus Ziffern 5 und 6 sollen in Präsenz erfolgt sein.

Anträgen auf Teilnahme an der Weiterbildung Rechtspsychologie BDP/DGPs müssen für die Studiengänge Bachelor und Master die jeweilige Urkunde, das jeweilige Transcript of Records und das jeweilige Modulhandbuch (nicht erforderlich bei Abschlüssen an deutschen Universitäten) beigefügt sein.

 

Anmeldung zur Weiterbildung

Sie beginnen die Weiterbildung für Rechtspsychologie BDP/DGPs mit einer Anmeldung bei der TransMIT GmbH. 

Die Anmeldung erfolgt hier über das Online-Portal in drei Schritten.

  1. Online Formular ausfüllen. Klicken Sie dafür HIER.
    Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Lesen Sie diese sorgfältig durch und klicken Sie auf den Link.
  2. Unterschreiben Sie die im Anhang der Bestätigungs-E-Mail befindliche pdf-Antragsdatei (bzw. nach Annahme Ihres Antrags das Hinweisschreiben zum Datenschutz). Die Unterschrift kann entweder handgeschrieben oder elektronisch eingesetzt werden.
    1. Handgeschriebene Unterschrift. Drucken Sie die pdf-Antragsdatei (bzw. das Hinweisschreiben zum Datenschutz) aus. Unterschreiben Sie auf Seite 1 und, wenn Sie das SEPA Mandat erteilt haben, auch auf Seite 2. Scannen Sie die unterschriebene Seite 1 und ggf. die unterschriebene Seite 2 ein. Speichern Sie die Seite 1 und ggf. Seite 2 als eine einzelne pdf-Datei ab.
    2. Elektronische Unterschrift. Setzen Sie in die pdf-Antragsdatei (bzw. das Hinweisschreiben zum Datenschutz) elektronisch Ort, Datum und Unterschrift auf Seite 1 und ggf. auf Seite 2 ein und sichern die Datei.
  3. Laden Sie die unterschriebene pdf-Antragsdatei (bzw. das Hinweisschreiben zum Datenschutz) hoch. Klicken Sie dafür HIER.

Wir prüfen nun Ihren Antrag und bestätigen dessen Annahme per E-Mail.

Nach der Annahme Ihres Antrags

  • suchen Sie sich ein Fachteam (Liste der Fachteams mit Kontaktangaben im Submenü "Supervisoren, Fachteams, Prüfer"),
  • buchen Sie Seminare (Submenü "Weiterbildungsseminare"),
  • nehmen Sie eine rechtspsychologische Berufstätigkeit auf.

 

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen.