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Die Weiterbildung für Rechtspsychologie BDP/DGPs der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen gebildet von dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V., vermittelt eine fundierte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation für die psycho­logischen Tätigkeiten im Rechtssystem. Sie qualifiziert ins­besondere für rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeiten für Gerichte, Staats­anwaltschaften, Justiz­ministerien und Ein­richtungen des Straf- und Maß­regel­vollzuges sowie für rechts­psychologisch-diagnostische Tätigkeiten in Einrichtungen des Rechtswesens.

Zertifizierte Fachpsychologen sind in einem Register verzeichnet.

Alle Aufgaben, die für eine sach- und ordnungsgemäße Durchführung, Weiterentwicklung und Evaluation der Weiterbildung erforderlich sind, obliegen dem Fachgremium für Weiterbildung in Rechtspsychologie. Das Fachgremium ist eine von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen paritätisch besetzte und getragene Kommission. Die Aufgaben des Fachgremiums sind in dem Statut für das Fachgremium für Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen niedergelegt.
Derzeit gehören dem Fachgremium folgende Personen an:

  • Prof. Dr. Dipl.-Psych.Thomas Bliesener, Göttingen/Hannover (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Dipl.-Psych.Klaus-Peter Dahle, Hildesheim
  • Prof. Dr. Dipl.-Psych. Ann-Christin Posten, Limerick, Irland  (stellvertr. Vorsitz)
  • Dipl.-Psych. Cornelia Orth, Wuppertal

Die Aufgaben des Fachgremiums werden durch eine Geschäfts­stelle unterstützt. Die Geschäftsstelle wird von der TransMIT GmbH betrieben.
Weiterbildungsteilnehmer müssen sich bei TransMIT anmelden.

Die an der Weiter- und Fortbildung in Rechtspsychologie BDP/DGPs beteiligten Institutionen und Abläufe sind in einem Organigramm ersichtlich.

 

Flyer Weiter- und Fortbildung in RechtspsychologieKurz und knapp informiert ein Flyer über die Weiter- und Fortbildung in Rechtspsychologie.