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Die Weiterbildung für Rechtspsychologie BDP/DGPs der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen gebildet von dem Berufs­verband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V., vermittelt eine fundierte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation für die psycho­logischen Tätigkeiten im Rechts­system. Sie qualifiziert ins­besondere für rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeiten für Gerichte, Staats­anwaltschaften, Justiz­ministerien und Ein­richtungen des Straf- und Maß­regel­vollzuges sowie für rechts­psychologisch-diagnostische Tätigkeiten in Einrichtungen des Rechtswesens.

Zertifizierte Fachpsychologen sind in einem Register verzeichnet.

Alle Aufgaben, die für eine sach- und ordnungsgemäße Durchführung, Weiter­entwicklung und Evaluation der Weiter­bildung erforderlich sind, obliegen dem Fach­gremium für Weiter­bildung in Rechts­psychologie. Das Fach­gremium ist eine von der Föderation Deutscher Psychologen­vereinigungen paritätisch besetzte und getragene Kommission. Die Aufgaben des Fach­gremiums sind in dem Statut für das Fach­gremium für Weiter­bildung in Rechts­psychologie der Föderation Deutscher Psychologen­vereinigungen nieder­gelegt.
Derzeit gehören dem Fach­gremium folgende Personen an:

  • Prof. Dr. Dipl.-Psych.Thomas Bliesener, Göttingen/Hannover (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Dipl.-Psych.Klaus-Peter Dahle, Hildesheim
  • Prof. Dr. Dipl.-Psych. Ann-Christin Posten, Limerick, Irland  (stellvertr. Vorsitz)
  • Dipl.-Psych. Cornelia Orth, Wuppertal

Die Aufgaben des Fachgremiums werden durch eine Geschäfts­stelle unterstützt. Die Geschäftsstelle wird von der TransMIT GmbH betrieben.
Weiterbildungsteilnehmer müssen sich bei TransMIT anmelden.

Die an der Weiter- und Fortbildung in Rechtspsychologie BDP/DGPs beteiligten Institutionen und Abläufe sind in einem Organigramm ersichtlich.

 

Flyer Weiter- und Fortbildung in RechtspsychologieKurz und knapp informiert ein Flyer über die Weiter- und Fortbildung in Rechtspsychologie.