Zur Weiterbildung gehört weiterhin die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam (im Mindestumfang von 120 Unterrichtseinheiten; siehe § 4.3 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Fachteams sind selbstkonstituierend und selbstorganisiert. Jedes Fachteam wählt für die Fachteamarbeit einen Supervisor aus einer Liste anerkannter Supervisoren, die vom Fachgremium aufgestellt wird. Jeder Teilnehmer muss im Fachteam mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachten (Fälle) vorstellen, die mindestens zwei (früher drei) unterschiedliche Themenfelder abdecken.

Für drei der im Zuge der Weiterbildung erstellten Gutachten (Näheres hierzu regelt § 4.4 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) erhält der Teilnehmer zusätzlich zur Fallbesprechung im Fachteam eine Einzelsupervision. Der Gesamtumfang der Einzelsupervision beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten.

Für die Supervision der Fachteamarbeit (anteilig) sowie die Einzelsupervision der Gutachten zahlt der Teilnehmer an den Supervisor eine Supervisionsgebühr (siehe Gebührenübersicht auf dem Webportal).

In der neuen Weiterbildungsordnung ist keine Beratung bei der Erstellung der Prüfungsgutachten und damit auch keine Beratertätigkeit gemäß § 4.6 der alten Weiterbildungsordnung mehr vorgesehen.

Da von den Regionalen Gremien in der Vergangenheit berufene Berater auch als Supervisoren in der Weiterbildung anerkannt sind, können diese im Rahmen der Weiterbildung nach neuer Ordnung die Einzelsupervision zur Unterstützung des Einstiegs der Weiterbildungsteilnehmer in eigene Fallbegutachtungen oder auch Fachteamsupervision anbieten.