Da sich die Rechtspsychologie als interdisziplinäre Wissenschaft versteht, wird dieser Begriff im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung weit ausgelegt. Angesichts des breiten Spektrums müssen einzelne Veranstaltungen vom Fachgremium individuell anerkannt werden. Anerkannte, wiederkehrende Veranstaltungen werden auf einer Liste auf der Webseite der Weiterbildung geführt.  Das Fachgremium  fördert und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von rechtspsychologischen Fortbildungsveranstaltungen.