Zu Supervisons- und Intervisionsgruppen wurden folgende Kriterien festgelegt:

  • Rechtspsychologische und angrenzende Themenbereiche müssen bei der Arbeit der Gruppen im Vordergrund stehen.
  • Die Gruppe ist unter namentlicher Benennung der Teilnehmer bei der Geschäftsstelle anzumelden. Ein Gruppenansprechpartner ist zu benennen.
  • Die Gruppe führt eine Teilnehmerliste, die von jedem Teilnehmer in der jeweiligen Sitzung zu unterschreiben ist. Diese Listen müssen zu stichprobenartigen Prüfungszwecken bereitgehalten werden.
  • Die Bescheinigung der Gruppenteilnahme erfolgt durch Selbsterklärung der Gruppe. Diese ist von dem Teilnehmer selbst und einem weiteren Kollegen (vorzugsweise dem Gruppenansprechpartner) zu unterschreiben.