Die Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen und Schwerpunkten des Fachs erfolgt in modularer Form durch Seminare. Die Weiterbildungsteilnehmer sind frei, die Reihenfolge dieser Seminare nach eigenen Interessen und Erfordernissen selbst zu wählen und unter Beachtung der erforderlichen Mindestbelegung eigene Schwerpunkte zu bilden.

Mindest- und Höchstumfänge laut Ausführungsbestimmungen des Fachgremiums

Die theoretische Ausbildung hat einen Mindestumfang von 240 Unterrichtseinheiten (UE) zzgl. ihrer Vor- und Nachbereitung durch Literaturstudien, wobei gem. § 3.1  der Weiterbildungsordnung (WBO) höchstens 60 Einheiten aus dem Bereich A (Grundlagen) und mindestens 180 Einheiten aus dem Bereich B (inhaltliche Anwendungsbereiche) abzudecken sind. Die Grundlagenbereiche A1, A2 und A3 sind mit mindestens jeweils einem achtstündigen Seminar (8 UE) und die Anwendungsbereiche B1 bis B6 mit mindestens jeweils einem 16-stündigen Seminar (16 UE) zu berücksichtigen.

Auf Antrag kann ein Teil der erforderlichen theoretischen Weiterbildung durch den Nachweis entsprechender Lehrinhalte aus dem Masterstudium (nicht aus dem Bachelorstudium) der Psychologie erbracht werden. Die Entscheidung obliegt dem Fachgremium.

25%ige Anerkennbarkeit

In der Regel können bis zu 25% der erforderlichen theoretischen Weiterbildung anerkannt werden. Ein Antragsformular finden Sie unter Downloads.

50%ige Anerkennbarkeit

Das Fachgremium für Rechtspsychologie hat (Stand Juli 2022) (a) die folgenden Masterstudiengänge mit einem Schwerpunkt in Rechtspsychologie und (b) bei dem Vorliegen einer rechtspsychologischen Masterarbeit für eine 50%ige Anerkennbarkeit der theoretischen Weiterbildung (120 UE) vorgesehen. Ein prüfbarer Einzelantrag ist erforderlich.

  • SRH Heidelberg
  • Universität Hildesheim, Masterstudiengang Psychologie
  • Universität Hildesheim, Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie
  • Universität Mainz
  • Medical School Hamburg
  • Medical School Berlin
  • Universität Konstanz, Masterstudiengang Psychologie und Forensische Psychologie

100%ige Anerkennbarkeit

Sofern Hochschulen berufsbegleitende Studiengänge der Rechtspsychologie anbieten, die das Ausbildungskonzept der föderativen Weiterbildung vollständig abdecken, kann eine 100%ige Anerkennung mit der jeweiligen Hochschule vereinbart werden. Diese Regelung gilt derzeit (Stand Juli 2022) für Masterstudiengänge

  • der Psychologischen Hochschule Berlin,
  • der Rheinisch-Westfälischen Universität Bonn (Weiterbildungsprogramm) und
  • der Universität Hildesheim (Weiterbildungsprogramm).

Weiterbildungsseminare und Fortbildungsveranstaltungen

Das Fachgremium Rechtspsychologie gibt in unregelmäßigen Abständen Hinweise auf grundsätzlich anerkannte Seminare und Fortbildungsveranstaltungen. 

Bei seinen Entscheidungen über die Anerkennbarkeit von Weiterbildungsseminaren legt das Fachgremium die folgenden Kriterien an:

  1. Tagungsteilnahmen sind für die Weiterbildung nicht anerkennungsfähig.
  2. Dozenten müssen i.d.R. Fachpsychologen für Rechtspsychologie sein.
    1. In den Kernbereichen der theoretischen Weiterbildungsabschnitte, insbesondere in den Schwerpunkten B1 bis B6 wird diese Regel streng gehandhabt.
    2. Im Schwerpunkt B7 kann von der Forderung, dass die Dozenten und Dozentinnen Fachpsychologen sein müssen, ggf. abgewichen werden.
    3. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. ausländischer Dozent, anerkannter medizinischer oder juristischer Dozent in einem Bereich überlappender Zuständigkeit) soll hiervon abgewichen werden. Keine Ausnahmen soll es in psychologischen Fächern geben.
  3. Weiterbildungsleistungen sollen auch in der Vermittlung die notwendige Breite erreichen. Das Fachgremium hat sich deshalb wiederholt gegen eine externe Weiterbildung „aus einer Hand“ ausgesprochen.
  4. Die Seminare sollen für alle Teilnehmer der Weiterbildung geöffnet sein.
  5. Die Teilnehmeranzahl soll höchstens 25 Personen umfassen.
  6. Der Zeitumfang soll mindestens 3 Unterrichtseinheiten umfassen.
  7. Institutionelle Einarbeitungskurse für neue Mitarbeiter/-innen und klinikinterne Weiterbildungsmaßnahmen können nicht anerkannt werden.
  8. Online-Seminare (Webinare) sind prinzipiell bis max. 50% der nachgewiesenen Unterrichtseinheiten im Bereich A und bis 90 Unterrichtseinheiten im Bereich B anerkennungsfähig unter der Voraussetzung, dass eine wirksame Anwesenheitskontrolle gewährleistet und dokumentiert ist oder eine qualitätssichernde Maßnahme (Prüfung über die Webinarinhalte) erfolgt. Diese Regelung gilt ab 01.01.2024. Zuvor ausgestellte Seminarbescheinigungen sind gültig unabhängig vom Status des Seminars (Präsenz oder Online).

Akkreditierung von Weiterbildungsseminaren

Das Fachgremium Rechtspsychologie akkreditiert Weiterbildungsseminare auf Antrag. Dozenten von Weiterbildungsseminaren sind i.d.R. Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs. Dem Antrag sind beizufügen Angaben zu den Inhalten, zu den Methoden, den Teilnehmern (max. Teilnehmeranzahl ist 25), dem Umfang in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und dem inhaltlichen Schwerpunkt nach den Bereichen gem. § 3.1 WBO.

Seminare sollen nach ihrer Akkreditierung von den Teilnehmern auf einem Evaluationsbogen bewertet werden. Wenn ein Seminar vor seiner Akkreditierung bereits durchgeführt worden ist, sollen dem Antrag auf Akkreditierung Evaluationsbögen beigefügt werden.

Anträge auf Akkreditierung von Weiterbildungsseminaren werden an die Geschäftsstelle des Fachgremiums für Rechtspsychologie gerichtet, gerne auch in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Nachweise von Weiterbildungsseminaren einreichen

Verwenden Sie für das Einreichen von Nachweisen und Teilnahmebestätigungen das Online-Portal "Unterlagen für Zertifizierungsprüfung der rechtspsychologischen WB BDP/DGPs hochladen". Dann verwenden Sie nur den Bereich Datei hochladen:Seminarnachweise!

Zum Start klicken Sie bitte HIER.