Bedingung für den Wechsel in die neue Ordnung der Weiterbildung ist der Abschluss eines Weiterbildungsvertrags mit der TransMIT. Bereits erbrachte Leistungen nach der alten Weiterbildungsordnung können grundsätzlich anerkannt werden, soweit sie nach der neuen Weiterbildungsordnung erforderlich sind. Die Prüfung der Äquivalenz der Leistungen erfolgt durch die Prüferin oder den Prüfer.