Das Fachgremium wird die bisher für bestimmte Schwerpunkte akkreditierten Seminare auch den neuen inhaltlichen Schwerpunkten der Weiterbildung gemäß § 3.1 der neuen Weiterbildungsordnung zuordnen. Die Seminare können dann den geforderten Schwerpunkten/Weiterbildungsbausteinen sowohl nach alter als auch nach neuer Weiterbildungsordnung zugeordnet werden.