Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
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Dienstleistungen
Die Lernerfolgskontrolle der Weiterbildungsteilnehmer erfolgt in einer mündlichen Einzelprüfung mit einer Dauer von 90 Minuten. Gegenstand der ersten 45 Minuten der Prüfung sind die juristischen, rechtspsychologischen sowie methodischen Grundlagen, die den jeweiligen Prüfungsgutachten zugrunde liegen, sowie andere für diese Fälle relevante psychologische Fachgebiete. Der zweite Teil der Prüfung stellt eine allgemeine Prüfung rechtspsychologischen Grundlagenwissens dar und bezieht sich auf die gesamten Grundlagen- und Schwerpunktinhalte der Weiterbildung.
Für die Verleihung des Zertifikats der Weiterbildung in Rechtspsychologie werden von den Teilnehmern drei forensisch-psychologische Gutachten aus zwei Anwendungsbereichen zur Prüfung vorgelegt (siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Jeder Teilnehmer wird über jedes Prüfungsgutachten von zwei Prüfern geprüft. Einer der beiden Prüfer darf nicht früherer Supervisor des Kandidaten gewesen sein. Einer der Prüfer muss rechtspsychologisch ausgewiesener Hochschullehrer sein und darf nicht in einem Vorgesetzten- oder sonstigen direkt oder indirekt weisungsbefugten Verhältnis zum Prüfling stehen oder in der gleichen Einrichtung wie der Prüfling beschäftigt sein. Vor der Zulassung zur Prüfung wird von einem der beiden Prüfer der vollständige und ordnungsgemäße Verlauf der Weiterbildung geprüft. Hierzu legen die Kandidaten dem Prüfer die entsprechenden Nachweise (siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) vor.
Für die Prüfung der Voraussetzungen, die vorbereitende Sichtung der Prüfungsgutachten und die Durchführung der mündlichen Prüfung zahlt der Teilnehmer an die beiden Prüfer eine Prüfungsgebühr, die in der Gebührenübersicht für die Weiterbildung (auf Anfrage erhältlich, s. a. Webportal) aufgeführt sind.