Die Lernerfolgskontrolle der Weiterbildungsteilnehmer erfolgt in einer mündlichen Einzelprüfung mit einer Dauer von 90 Minuten. Gegenstand der ersten 45 Minuten der Prüfung sind die juristischen, rechtspsychologischen sowie methodischen Grundlagen, die den jeweiligen Prüfungsgutachten zugrunde liegen, sowie andere für diese Fälle relevante psychologische Fachgebiete. Der zweite Teil der Prüfung stellt eine allgemeine Prüfung rechtspsychologischen Grundlagenwissens dar und bezieht sich auf die gesamten Grundlagen- und Schwerpunktinhalte der Weiterbildung.

Für die Verleihung des Zertifikats der Weiterbildung in Rechtspsychologie werden von den Teilnehmern drei forensisch-psychologische Gutachten aus zwei Anwendungsbereichen zur Prüfung vorgelegt (siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Jeder Teilnehmer wird über jedes Prüfungsgutachten von zwei Prüfern geprüft. Einer der beiden Prüfer darf nicht früherer Supervisor des Kandidaten gewesen sein. Einer der Prüfer muss rechtspsychologisch ausgewiesener Hochschullehrer sein und darf nicht in einem Vorgesetzten- oder sonstigen direkt oder indirekt weisungsbefugten Verhältnis zum Prüfling stehen oder in der gleichen Einrichtung wie der Prüfling beschäftigt sein. Vor der Zulassung zur Prüfung wird von einem der beiden Prüfer der vollständige und ordnungsgemäße Verlauf der Weiterbildung geprüft. Hierzu legen die Kandidaten dem Prüfer die entsprechenden Nachweise (siehe § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) vor.

Für die Prüfung der Voraussetzungen, die vorbereitende Sichtung der Prüfungsgutachten und die Durchführung der mündlichen Prüfung zahlt der Teilnehmer an die beiden Prüfer eine Prüfungsgebühr, die in der Gebührenübersicht für die Weiterbildung (auf Anfrage erhältlich, s. a. Webportal) aufgeführt sind.