• Derzeitige Teilnehmer, die ihre Weiterbildung bis zum 31.12.2013 abschließen, können weiterhin von der DPA nach alter Weiterbildungsordnung betreut und zertifiziert werden. Eine Zertifizierung nach neuer Weiterbildungsordnung ist möglich (zur Anerkennung der Weiterbildungsleistungen siehe unten), setzt aber den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages mit TransMIT voraus.
  • Für derzeitige Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nach dem 31.12.2013 abschließen, ist der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages ab dem 01.07.2013 bei Abschluss der Weiterbildung nach neuer Ordnung und bei Abschluss der Weiterbildung nach alter Ordnung spätestens zum 01.01.2014 mit TransMIT erforderlich.
    • Für Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nachweislich vor dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen haben, ist eine Zertifizierung nach alter Weiterbildungsordnung noch bis drei Jahre danach (30.09.2016) möglich. Ein Wechsel in die neue Weiterbildungsordnung kann jederzeit erfolgen.
    • Für Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nach dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen haben, erfolgt die Zertifizierung nach neuer Weiterbildungsordnung. Sie müssen einen Weiterbildungsvertrag mit der TransMIT GmbH abschließen.