Aktuelles
- 19.08.2024 Christin Furchtmann in Mutterschutz
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
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Dienstleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, die Weiterbildung nach alter Ordnung fortzusetzen, sofern Sie die Weiterbildung vor dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen haben.
Für derzeitige Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nach dem 31.12.2013 abschließen, ist der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages ab dem 01.07.2013 bei Abschluss der Weiterbildung nach neuer Ordnung und bei Abschluss der Weiterbildung nach alter Ordnung spätestens zum 01.01.2014 mit TransMIT erforderlich.
Weiterbildungsteilnehmer, die nach alter Ordnung beenden wollen und keinen neuen Vertrag mit der TransMIT abschließen, werden bis zum 31.12.2013 von der DPA betreut, einschließlich der Verwaltung der involvierten Fachteams, Supervisoren, Berater und Prüfer. Sollte bis zu diesem Stichtag die Zertifizierung nicht abgeschlossen sein, können ein Vertrag mit der TransMIT zur Fortführung der Weiterbildung abgeschlossen und die bis dahin von der DPA erhaltenen Leistungsnachweise eingereicht werden.
Weiterbildungsteilnehmer, die die Weiterbildung nach alter Ordnung beenden und bis zum 31.12.2013 von der DPA weiter betreut werden wollen, geben diese Entscheidung der DPA bekannt.
Der Abschluss nach alter Ordnung kann nur bis zum 30.09.2016 erfolgen, danach gilt nur noch die neue Ordnung.