Grundsätzlich ist es möglich, die Weiterbildung nach alter Ordnung fortzusetzen, sofern Sie die Weiterbildung vor dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen haben.

Für derzeitige Teilnehmer, die ihre Weiterbildung nach dem 31.12.2013 abschließen, ist der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages ab dem 01.07.2013 bei Abschluss der Weiterbildung nach neuer Ordnung und bei Abschluss der Weiterbildung nach alter Ordnung spätestens zum 01.01.2014 mit TransMIT erforderlich.

Weiterbildungsteilnehmer, die nach alter Ordnung beenden wollen und keinen neuen Vertrag mit der TransMIT abschließen, werden bis zum 31.12.2013 von der DPA betreut, einschließlich der Verwaltung der involvierten Fachteams, Supervisoren, Berater und Prüfer. Sollte bis zu diesem Stichtag die Zertifizierung nicht abgeschlossen sein, können ein Vertrag mit der TransMIT zur Fortführung der Weiterbildung abgeschlossen und die bis dahin von der DPA erhaltenen Leistungsnachweise eingereicht werden.
Weiterbildungsteilnehmer, die die Weiterbildung nach alter Ordnung beenden und bis zum 31.12.2013 von der DPA weiter betreut werden wollen, geben diese Entscheidung der DPA bekannt.
Der Abschluss nach alter Ordnung kann nur bis zum 30.09.2016 erfolgen, danach gilt nur noch die neue Ordnung.