Fortbildung

 

Die Fortbildung in Rechtspsychologie verläuft in 5-Jahresperioden. Sie beginnt mit dem Tag der Zertifizierung und endet erst mit dem Ende der rechtspsychologischen Berufstätigkeit. Krankheit oder Elternzeit können eine Periode verlängern. Ziel der Fortbildung ist die Aufrechterhaltung der mit der Zertifizierung bescheinigten rechtspsychologischen Kompetenzen. Unterbleibt eine Fortbildung, verliert der Fachpsychologe oder die Fachpsychologin für Rechtspsychologie die Erlaubnis, mit dem Titel zu werben – auf Briefkopf, im Internet oder durch einen Eintrag im öffentlichen Rechtspsychologenregister. Der Titel selbst wird in diesem Fall aber nicht aberkannt.

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Anmeldung

Zur Administration und Überwachung der Fortbildung müssen Sie sich bei uns anmelden.

Für die Anmeldung folgen Sie diesen vier Schritten:

  1. Online-Formular ausfüllen.
    1. Online-Formular Anmeldung  
  2. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Lesen Sie diese sorgfältig durch und klicken Sie auf den Link in der Mail.
  3. Unterschreiben Sie die im Anhang der Bestätigungs-E-Mail befindliche pdf-Antragsdatei. Die Unterschrift kann entweder handgeschrieben oder elektronisch eingesetzt werden.
    1. Handgeschriebene Unterschrift. Drucken Sie die pdf-Antragsdatei aus. Unterschreiben Sie auf Seite 1 und, wenn Sie den Registereintrag wünschen, auch auf Seite 2. Scannen Sie die unterschriebene Seite 1 und ggf. die unterschriebene Seite 2 ein. Speichern Sie die Seite 1 und ggf. Seite 2 als eine einzelne pdf-Datei ab.
    2. Elektronische Unterschrift. Setzen Sie in die pdf-Antragsdatei elektronisch Ort, Datum und Unterschrift auf Seite 1 und ggf. auf Seite 2 ein und sichern die Datei.
  4. Laden Sie die unterschriebene pdf-Antragsdatei hoch. 

Wir prüfen nun Ihren Antrag und bestätigen dessen Annahme per E-Mail.

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Registerführung

Nach erfolgter Zertifizierung können Fachpsychologinnen oder Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs die Aufnahme in ein webbasiertes Register beantragen. Die optionale Beantragung erfolgt zusammen mit der Anmeldung zur Fortbildung. Im Register können bis zu zwei inhaltliche Schwerpunkte angegeben werden.

Das Rechtspsychologen-Register wird von der Deutschen Psychologen Akademie GmbH unterhalten.

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Rezertifizierung

Laut Weiterbildungsordnung (§ 4.9) verpflichten Sie sich nach erfolgter Zertifizierung zur kontinuierlichen Fortbildung in Rechtspsychologie. Die Fortbildung muss in einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren im Gesamtumfang von 200 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Die Fortbildung umfasst:

              • Für Supervision/Intervision max. 100 UE, 
              • für Literaturstudium max. 40 UE,
              • für den Besuch von Fortbildungsseminaren, Tagungen, Workshops und eigener Referententätigkeit mindestens 60 UE.

Das Formular "Anerkennung von Fortbildungsleistungen" finden Sie unter Downloads / Sonstiges oder hier.

PDF-Formular ausfüllen und hochladen.

    1. Nachweise einreichen  

      Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen.