Weiterbildung

 

Zulassung zur Weiterbildung

Prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihre Hochschulabschlüsse die Aufnahme in die rechtspsychologische Weiterbildung BDP/DGPs erlauben.

Notwendige Bedingungen für Hochschulabschlüsse

Bachelor- und Masterabschlüsse der Antragstellenden müssen die folgenden drei Kriterien erfüllen: 

  1. Das Curriculum des Bachelor-Studiengangs soll an die DGPs-Empfehlungen angelehnt sein.
  2. Die Summe der ECTS von Bachelor- und Masterstudiengang soll ≥ 240 ECTS nicht-redundanter genuiner Psychologieinhalte umfassen.
  3. Bachelor und Master sollen konsekutiv aufeinander bezogen sein. Für die Zulassung zum Master muss ein Psychologie-Bachelor erfolgreich abgeschlossen worden sein. „Brückenkurse“ zum Ausgleich von fehlenden ECTS werden nicht akzeptiert.

Zusätzlich sollen mindestens zwei Ausbildungsinhalte aus Ziffern 4-6 gelten:

  1. Die Summe der ECTS von Methodenmodulen in den Studiengängen Bachelor und Master Psychologie soll ≥ 15 ECTS betragen.
  2. Die Summe der ECTS von Diagnostikmodulen in den Studiengängen Bachelor und Master Psychologie soll ≥ 15 ECTS betragen.
  3. Das Modul Gutachtenpraxis soll ≥ 4 ECTS betragen.
  4. Mindestens 4 ECTS der Lehrveranstaltungen aus Ziffern 5 und/oder 6 sollen in Präsenz erfolgt sein.

Es gilt bei Anträgen auf Aufnahme in die rechtspsychologische Weiterbildung, die bis zum 30.09.2026 gestellt werden, eine Übergangsregelung: Fehlende ECTS für eine Diagnostikausbildung in Präsenzveranstaltungen nach Ziffer 7 können durch Praktikumsstunden im Masterstudium, in denen eine psycho-diagnostische Tätigkeit erfolgte, ersetzt werden. Pro fehlendem ECTS-Punkt sind 30 Stunden psychodiagnostische Tätigkeit nachzuweisen. Die Praktikumsstunden müssen als Teil des Studiengangs von Lehrenden des Fachs supervidiert werden.

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Anmeldung

Sie beginnen die Weiterbildung für Rechtspsychologie BDP/DGPs mit einer Anmeldung bei der TransMIT GmbH.

Anträge auf Teilnahme an der Weiterbildung Rechtspsychologie BDP/DGPs müssen für die Studiengänge

BACHELOR Psychologie

  • Urkunde
  • Transcript of Records
  • Modulhandbuch, wenn BSc oder MSc an einer privaten oder ausländischen Hochschule abgelegt wurden

und MASTER Psychologie

  • Urkunde
  • Transcript of Records
  • Modulhandbuch, wenn BSc oder MSc an einer privaten oder ausländischen Hochschule abgelegt wurden

beigefügt sein.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal in drei Schritten.

Schritt 1: Online Formular ausfüllen. 

  1. START der Anmeldung  

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Lesen Sie diese sorgfältig durch und klicken Sie auf den Link.

Schritt 2: Unterschreiben Sie die im Anhang der Bestätigungs-E-Mail befindliche pdf-Antragsdatei (bzw. nach Annahme Ihres Antrags das Hinweisschreiben zum Datenschutz). Die Unterschrift kann entweder handgeschrieben oder elektronisch eingesetzt werden:

  1. Handgeschriebene Unterschrift: Drucken Sie die pdf-Antragsdatei (bzw. das Hinweisschreiben zum Datenschutz) aus. Unterschreiben Sie auf Seite 1 und, wenn Sie das SEPA Mandat erteilt haben, auch auf Seite 2. Scannen Sie die unterschriebene Seite 1 und ggf. die unterschriebene Seite 2 ein. Speichern Sie die Seite 1 und ggf. Seite 2 als eine einzelne pdf-Datei ab.
  2. Elektronische Unterschrift: Setzen Sie in die pdf-Antragsdatei (bzw. das Hinweisschreiben zum Datenschutz) elektronisch Ort, Datum und Unterschrift auf Seite 1 und ggf. auf Seite 2 ein und sichern die Datei.

Schritt 3: Laden Sie die unterschriebene pdf-Antragsdatei (bzw. das Hinweisschreiben zum Datenschutz) hoch.

  1. pdf-Antragsdatei  

Wir prüfen nun Ihren Antrag und bestätigen dessen Annahme per E-Mail.

 

Nach der Annahme Ihres Antrags

      • suchen Sie sich ein Fachteam (-> "Supervisoren, Fachteams, Prüfer")
      • buchen Sie Seminare (-> "Seminare"),
      • nehmen Sie eine rechtspsychologische Berufstätigkeit auf.

 Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

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Anerkennung

Verwenden Sie für das Einreichen von Nachweisen und Teilnahmebestätigungen das Online-Portal "Unterlagen für Zertifizierungsprüfung der rechtspsychologischen WB BDP/DGPs hochladen". Dann verwenden Sie nur den Bereich Datei hochladen: Seminarnachweise!

      1. Seminarnachweise!  

Mindest- und Höchstumfänge laut Ausführungsbestimmungen des Fachgremiums

Die theoretische Ausbildung hat einen Mindestumfang von 240 Unterrichtseinheiten (UE) zzgl. ihrer Vor- und Nachbereitung durch Literaturstudien, wobei gem. § 3.1  der Weiterbildungsordnung (WBO) höchstens 60 Einheiten aus dem Bereich A (Grundlagen) und mindestens 180 Einheiten aus dem Bereich B (inhaltliche Anwendungsbereiche) abzudecken sind. Die Grundlagenbereiche A1, A2 und A3 sind mit mindestens jeweils einem achtstündigen Seminar (8 UE) und die Anwendungsbereiche B1 bis B6 mit mindestens jeweils einem 16-stündigen Seminar (16 UE) zu berücksichtigen.

Auf Antrag kann ein Teil der erforderlichen theoretischen Weiterbildung durch den Nachweis entsprechender Lehrinhalte aus dem Masterstudium (nicht aus dem Bachelorstudium) der Psychologie erbracht werden. Die Entscheidung obliegt dem Fachgremium.

25%ige Anerkennbarkeit

In der Regel können bis zu 25% der erforderlichen theoretischen Weiterbildung anerkannt werden. Ein Antragsformular finden Sie unter Downloads.

50%ige Anerkennbarkeit

Das Fachgremium für Rechtspsychologie hat (Stand Juli 2022) für eine 50%ige Anerkennbarkeit der theoretischen Weiterbildung (120 UE) die folgenden Kriterien vorgesehen:
a) Schwerpunkt in Rechtspsychologie mit ≥ 10 SWS Umfang,
b) bestandene Abschlussprüfung in dem rechtspsychologischen Schwerpunkt und
c) Vorliegen einer rechtspsychologischen Masterarbeit.

Ein prüfbarer Einzelantrag ist erforderlich.

      • SRH Heidelberg
      • Universität Hildesheim, Masterstudiengang Psychologie
      • Universität Hildesheim, Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie
      • Universität Mainz, Schwerpunkt Rechtspsychologie
      • Medical School Hamburg
      • Medical School Berlin
      • Psychologische Hochschule Berlin, konsekutiver Masterstudiengang M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie
      • Universität Konstanz, Masterstudiengang Psychologie und Forensische Psychologie

100%ige Anerkennbarkeit

Sofern Hochschulen berufsbegleitende Studiengänge der Rechtspsychologie anbieten, die das Ausbildungskonzept der föderativen Weiterbildung vollständig abdecken, kann eine 100%ige Anerkennung mit der jeweiligen Hochschule vereinbart werden. Diese Regelung gilt derzeit (Stand Juli 2022) für Masterstudiengänge

      • der Psychologischen Hochschule Berlin, berufsbegleitender Masterstudiengang Rechtspsychologie
      • der Rheinisch-Westfälischen Universität Bonn (Weiterbildungsprogramm) und
      • der Universität Hildesheim (Weiterbildungsprogramm).

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Seminare

Die theoretischen Grundlagen und Schwerpunkte werden in Seminaren vermittelt. Sie sind frei, die Reihenfolge dieser Seminare nach eigenen Interessen und Erfordernissen selbst zu wählen. Beachten Sie die Mindestbelegung: jeweils 8 UE in A1, A2 und A3 sowie jeweils 16 UE in B1, B2, B3, B4, B5 und B6. Darüber hinaus können Sie eigene Schwerpunkte zu bilden, da insgesamt 240 UE (höchstens 60 UE im Bereich A; mindestens 180 UE im Bereich B) erbracht werden müssen. Beginnen Sie am besten bevorzugt mit dem Grundlagenbereich A.

Das Fachgremium Rechtspsychologie gibt in unregelmäßigen Abständen Hinweise auf grundsätzlich anerkannte Seminare und Fortbildungsveranstaltungen. 

Bei seinen Entscheidungen über die Anerkennbarkeit von Weiterbildungsseminaren legt das Fachgremium die folgenden Kriterien an:

      1. Tagungsteilnahmen sind für die Weiterbildung nicht anerkennungsfähig.
      2. Dozenten müssen i.d.R. Fachpsychologen für Rechtspsychologie sein.
        1. In den Kernbereichen der theoretischen Weiterbildungsabschnitte, insbesondere in den Schwerpunkten B1 bis B6 wird diese Regel streng gehandhabt.
        2. Im Schwerpunkt B7 kann von der Forderung, dass die Dozenten und Dozentinnen Fachpsychologen sein müssen, ggf. abgewichen werden.
        3. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. ausländischer Dozent, anerkannter medizinischer oder juristischer Dozent in einem Bereich überlappender Zuständigkeit) soll hiervon abgewichen werden. Keine Ausnahmen soll es in psychologischen Fächern geben.
      3. Weiterbildungsleistungen sollen auch in der Vermittlung die notwendige Breite erreichen. Das Fachgremium hat sich deshalb wiederholt gegen eine externe Weiterbildung „aus einer Hand“ ausgesprochen.
      4. Die Seminare sollen für alle Teilnehmer der Weiterbildung geöffnet sein.
      5. Die Teilnehmeranzahl soll höchstens 25 Personen umfassen.
      6. Der Zeitumfang soll mindestens 3 Unterrichtseinheiten umfassen.
      7. Institutionelle Einarbeitungskurse für neue Mitarbeiter/-innen und klinikinterne Weiterbildungsmaßnahmen können nicht anerkannt werden.
      8. Online-Seminare (Webinare) sind prinzipiell bis max. 50% der nachgewiesenen Unterrichtseinheiten im Bereich A und bis 90 Unterrichtseinheiten im Bereich B anerkennungsfähig unter der Voraussetzung, dass eine wirksame Anwesenheitskontrolle gewährleistet und dokumentiert ist oder eine qualitätssichernde Maßnahme (Prüfung über die Webinarinhalte) erfolgt. Diese Regelung gilt ab 01.01.2024. Zuvor ausgestellte Seminarbescheinigungen sind gültig unabhängig vom Status des Seminars (Präsenz oder Online).

Akkreditierung von Weiterbildungsseminaren

Das Fachgremium Rechtspsychologie akkreditiert Weiterbildungsseminare auf Antrag. Dozenten von Weiterbildungsseminaren sind i.d.R. Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs. Dem Antrag sind beizufügen Angaben zu den Inhalten, zu den Methoden, den Teilnehmern (max. Teilnehmeranzahl ist 25), dem Umfang in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und dem inhaltlichen Schwerpunkt nach den Bereichen gem. § 3.1 WBO.

Seminare sollen nach ihrer Akkreditierung von den Teilnehmern auf einem Evaluationsbogen bewertet werden. Wenn ein Seminar vor seiner Akkreditierung bereits durchgeführt worden ist, sollen dem Antrag auf Akkreditierung Evaluationsbögen beigefügt werden.

Anträge auf Akkreditierung von Weiterbildungsseminaren werden an die Geschäftsstelle des Fachgremiums für Rechtspsychologie gerichtet, gerne auch in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Supervisoren, Fachteams, Prüfer 

Die Prüfer und Supervisoren, die für die Weiterbildung in Rechtspsychologie zugelassen sind und die ihre Erlaubnis zur Wiedergabe ihres Namens gegeben haben, finden sich in der Prüfer-Liste47.22 KB bzw. in der Supervisoren-Liste (67.78 kB).

Supervisoren, Fachteams

Zur Weiterbildung gehört die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam (im Mindestumfang von 120 Unterrichtseinheiten; -> § 4.3 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Fachteams sind selbstkonstituierend und selbstorganisiert. Jedes Fachteam wählt für die Fachteamarbeit einen Supervisor aus einer Liste anerkannter Supervisoren, die vom Fachgremium aufgestellt wird. Jeder Teilnehmer muss im Fachteam mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachten (Fälle) vorstellen, die mindestens zwei unterschiedliche Themenfelder abdecken. Eine Liste der Fachteams finden Sie hier.

Für drei der im Zuge der Weiterbildung erstellten Gutachten (-> § 4.4 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie) erhält der Teilnehmer zusätzlich zur Fallbesprechung im Fachteam eine Einzelsupervision. Der Gesamtumfang der Einzelsupervisionen beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten.

Für die Supervision der Fachteamarbeit (anteilig) sowie die Einzelsupervision der Gutachten zahlt der Teilnehmer an den Supervisor eine Supervisionsgebühr (siehe Gebührenordnung).

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Prüfung

Unterlagen 

Laden Sie bitte diese Unterlagen über das Online-Portal in unsere Datenbank hoch (Formulare für die Prüfungsanmeldung finden Sie unter "Downloads"). Die Unterlagen können in einem Aufruf oder in mehreren Aufrufen des Online-Portals hochgeladen werden. Bitte beachten Sie pro Aufruf des Online-Portals die Größenbeschränkung der hochzuladenden Dateien von 30 MB pro Dateigruppe (Teilnahmebescheinigungen Seminare, Prüfungsgutachten, etc.)! Sie erhalten dann eine Mitteilung des Fachgremiums über die Zulassung zur Prüfung. Bitte kalkulieren Sie für die Zulassung eine Zeitspanne von drei bis vier Monaten ein (die Sitzungshäufigkeit des Fachgremiums ist in der Regel vierteljährlich).

      1. Prüfungsanmeldung  
 

Prüfungsgutachten

Zur Prüfungsanmeldung reichen Sie drei forensisch-psychologische Gutachten (Prüfungsfälle) aus mindestens zwei Anwendungsbereichen ein (-> § 4.5 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Diese drei Gutachten dürfen nicht mit den Gutachten identisch sein, die im Fachteam bzw. in der Einzelsupervision bearbeitet wurden. Sie müssen vielmehr vollständig eigenständig bearbeitete Gutachtenfälle darstellen. Anstelle eines Gutachtens kann es sich bei einem der Prüfungsfälle auch um einen einschlägigen, abgeschlossenen Interventionsfall mit ausführlicher schriftlicher Dokumentation handeln (> 20 Seiten lang).

Im Schwerpunkt Familienrecht dürfen die drei Prüfungsgutachten nur aus diesem Bereich stammen. Allerdings müssen es unterschiedliche Fallkonstellationen sein, Umgangs- oder Sorgerechtsfragen (B5) müssen ebenso wie Verfahren zu Kindeswohlgefährdung (B6) enthalten sein (s. WBO § 3.1). Bei dieser Schwerpunktsetzung erfolgt nur ein Eintrag in der Kategorie „Familienrechtliche Verfahren“ im Register. Ähnliches gilt für den Schwerpunkt Prognose, wo ebenfalls Fragestellungen aus B1, B2 oder B3 als Prüfungsgutachten gewählt werden können.

Nachweis der rechtspsychologischen Berufstätigkeit

Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie den Nachweis über eine rechtspsychologische Berufstätigkeit im Umfang einer ⅔-Stelle und der Dauer von drei Jahren führen (Anstellungsvertrag, Arbeitszeugnis). Bei einer Vollzeitstelle beträgt die erforderliche Dauer zwei Jahre, bei einer ½-Stelle vier Jahre. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie 36 Gutachten im Auftrag von Gerichten nachweisen. Erstellen Sie eine Tabelle mit Datum, Gericht, Kurztitel, Seitenzahl und abgerechneter Stundenzahl. Es ist möglich, beide Nachweisformen (Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit) miteinander zu kombinieren. Bitte erkundigen Sie sich in der Geschäftsstelle.

Gutachten, die mit mehr als 50 h abgerechnet worden sind (Nachweis!), werden als "lang" klassifiziert. Der den Wert von 50 überschreitende Stundenbetrag wird über die insgesamt eingereichten Gutachten mit mehr als 50 h addiert und die Summe durch 50 geteilt. Dies ergibt nach Streichung der Dezimalstellen die zusätzlich anrechenbaren Gutachten. Beispiel: 3 Gutachten haben nachgewiesenermaßen > 50 h Zeitbedarf gehabt, z. B. 74, 88 und 102 h. Über 50 h hinausgehend sind 24, 38 und 52 h, in Summe 114 h. Division durch 50 ergibt 2,28. Dies ergibt nach Streichung der Dezimalstellen 2 zusätzliche Gutachten.

Prüferwahl

Sie werden über jeden Prüfungsfall von zwei Prüfern geprüft. Einer der beiden Prüfer darf nicht früherer Supervisor des Kandidaten gewesen sein. Einer der Prüfer muss rechtspsychologisch ausgewiesener Hochschullehrer sein und darf nicht in einem Vorgesetztenverhältnis oder in einem sonstigen direkten oder indirekten weisungsbefugten Verhältnis zum Prüfling stehen oder in der gleichen Einrichtung wie der Prüfling beschäftigt sein.

Prüfungsdurchführung

Die Prüfung wird als mündliche Einzelprüfung (Online-Prüfungen sind möglich) durchgeführt und dauert in der Regel 90 Minuten. Inhaltlich bezieht sich der erste Teil der Prüfung (45 Minuten) auf

      • die juristischen und rechtspsychologischen sowie methodischen Grundlagen, die den jeweiligen Prüfungsfällen zugrunde liegen,
      • andere für diese Fälle relevante psychologische Fachgebiete,
      • die Spezifikation der Fälle.

Der zweite Teil stellt eine allgemeine Prüfung rechtspsychologischen Grundlagenwissens dar und bezieht sich auf die Grundlagen- und Schwerpunktinhalte der Weiterbildung.

Prüfungswiederholung

Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, kann der nicht bestandene Teil oder beide Teile nach frühestens sechs Monaten wiederholt werden.

Prüfungsliteratur

Das Fachgremium für Rechtspsychologie hat Empfehlungen für die Prüfungsliteratur herausgegeben (Stand 2023).