13. April 2015

Durch eine Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO) ist es nun im Einzelfall möglich, durch im Ausland erworbene rechtspsychologische Qualifikationen eine Zertifizierung nach der WBO zu erlangen. Vorausgesetzt wird die vollständige und erfolgreiche Teilnahme an einem in Umfang, Inhalt, Struktur und Qualität vergleichbaren Weiterbildungsprogramm im Ausland und eine erfolgreiche Prüfung gemäß § 4.5 WBO.