Wie gehen Sie bei der Antragstellung am besten vor? Das lässt sich nicht für alle Antragsteller gleich beantworten. Wir unterscheiden drei Fälle, die nach dem Serviceumfang und entsprechend nach unserem Aufwand unterschieden sind, den Sie benötigen:

  • Hoher Servicebedarf Sie benötigen telefonische oder schriftliche Beratung vor der Antragstellung. Die eingereichten Nachweise erfordern eine eingehende Prüfung und evtl. Nachfragen.
  • Mittlerer Servicebedarf Sie benötigen keine Beratung vor der Antragstellung. Ihr Studiengang gehört zu den anerkannten Studiengängen aus der Menüliste im online-Portal, Sie verfügen über Berufspraxis wie erforderlich und die empfangene Supervision können Sie aus der Menüliste wählen. Die Prüfung der von Ihnen vorgelegten Nachweise erfordert aber eine Nachfrage. Oder: Sie verwenden für die Antragstellung zwar das online-Portal, reichen aber Unterlagen per Mail oder per Post ein.
  • Niedriger Servicebedarf Sie benötigen keine Beratung vor der Antragstellung. Ihr Studiengang gehört zu den anerkannten Studiengängen aus der Menüliste im online-Portal, Sie verfügen über Berufspraxis wie erforderlich und die empfangene Supervision können Sie aus der Menüliste wählen. Die Prüfung der von Ihnen vorgelegten Nachweise erfordert keine Nachfrage. Sie reichen alle Unterlagen über das online-Portal ein.

Der Umfang des Servicebedarfs bestimmt die Gebühren für die Antragstellung (s. Menüpunkt Gebühren).