Aktuelles
- 01.10.2025 Christin Furchtmann übernimmt wieder die Geschäftsstelle Rechtspsychologie
- 01.12.2023 Roland Knirr neu im Team!
- 01.06.2023 Dr. Christian Marquardt im Team!
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Roland Knirr
Meisenweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 4279
TransMIT-Geschäftsstelle Dr. Christian Marquardt
Marktstraße 51, 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)151 62659876
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Annaberger Str. 192, 53175 Bonn
Tel. +49 (0)228 925 975 70
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dienstleistungen
Datenerhebungen lassen sich danach unterscheiden, in welchem Ausmaß sie einen Personenbezug aufweisen. Wir unterscheiden drei Klassen von Datenerhebungen:
A) Anonyme Daten ohne Personenbezug. Anonym sind Erhebungen, wenn aus den Daten kein Bezug zu einzelnen natürlichen Personen hergestellt werden kann. Diese Daten fallen nicht unter die EU-DSGVO.
B) Anonyme Daten mit indirektem Personenbezug. Zu beachten ist, dass auch anonyme Erhebungen als personenbezogen klassifiziert werden könnten, wenn sensible persönliche Angaben gemacht werden. Diese Daten sind dann auch EU-DSGVO-relevant. Explizit benennt die EU-DSGVO hierzu u.a. die Erhebung der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, der politischen Überzeugung oder Angaben zur (psychischen) Gesundheit. Was in einer Studie konkret unter sensible persönliche Daten fällt, ist ein interpretationsbedürftiger Graubereich.
C) Nicht-anonyme Daten mit direktem Personenbezug. Nicht-anonym sind Erhebungen, wenn aus den Daten ein Bezug zu einzelnen natürlichen Personen hergestellt werden kann. Dazu gehören übliche direkte, personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern (auch wenn diese nur auf Kodierlisten erscheinen), Videoaufzeichnungen, vollständige Gendaten, aber auch indirekte Informationen, z.B. demografische Angaben wie Alter, Geschlecht und Beruf, die in Kombination bei einer lokalen Erhebung die Möglichkeit zur Re-Identifikation bieten.
Für anonyme Daten mit indirektem Personenbezug (Kategorie B) und nicht-anonyme Daten mit direktem Personenbezug (Kategorie C) ist es besonders wichtig, dass die Notwendigkeit der Erhebung der Daten sehr präzise durch die Fragestellung begründet werden muss. Ansonsten dürfen solche Daten laut EU-DSGVO nicht erhoben werden. Zudem sind den Teilnehmenden bei der Erhebung personenbezogener Daten Betroffenenrechte entsprechend EU-DSGVO einzuräumen. Zu den Betroffenenrechten gehören das Recht auf Datenlöschung, Dateneinsicht, Datenberichtigung und Beschwerde.
Für anonyme Daten mit indirektem Personenbezug (Kategorie B) müssen die Betroffenenrechte typischerweise nicht sichergestellt werden (wenn es wirklich keinen weiteren Personenbezug gibt und es sich wirklich nicht um sensible persönliche Daten handelt). Es müssen keine zusätzlichen personenbezogenen Daten aufgenommen werden, wenn dies nur allein der Sicherstellung der Betroffenenrechte dienen würde.
Für nicht-anonyme Daten mit direktem Personenbezug (Kategorie C) gilt: Die Betroffenenrechte müssen so lange sichergestellt werden, wie ein Personenbezug besteht. Zudem muss für eine längerfristige Speicherung von Daten mit Personenbezug ein Eintrag in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten an der jeweiligen Institution erfolgen.