08. April 2016

Die „alte“ Weiterbildungsordnung vom 18.11.1995 endet drei Jahre nach Inkrafttreten der „neuen“ Weiterbildungsordnung, also am 30.09.2016. Bis zu diesem Termin müssen Teilnehmer der Weiterbildung nach „alter“ Ordnung bei der Geschäftsstelle des Fachgremiums Rechtspsychologie die Zulassung zur Prüfung mit allen erforderlichen Unterlagen beantragt haben. Informationen gibt die Geschäftsstelle.“