2019-05-23

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilt mit, dass die in Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Bestätigung der Eignung der Testverfahren und -geräte genannte Frist von 3 auf 6 Monate verlängert wird. Im Vorgriff auf die Änderung wird ab sofort entsprechend verfahren werden.