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Der Vorstand der DGPs hat im Jahre 2014 beschlossen, ein „Qualitätssiegel“ für diejenigen psychologischen Studiengänge zu vergeben, die in Bezug auf Struktur und Inhalt den Empfehlungen der DGPs folgen und die in Bezug auf ihre Wissenschaftlichkeit und Forschungsorientierung gewisse Mindeststandards einhalten.

 

Welche Qualitätssiegel vergibt die DGPs?

  • Qualitätssiegel für psychologische Bachelorstudiengänge
    Statut vom 30.04.2016 in der Fassung vom 23.03.2023
  • Qualitätssiegel für Masterstudiengänge für Wirtschaftspsychologie
    Statut vom 06.07.2018 in der Fassung vom 15.10.2021
  • Qualitätssiegel für Masterstudiengänge in Psychologie
  • Statut vom 03.04.2020 in der Fassung vom 13.12.2022

Das Qualitätssiegel kann von jeder deutschsprachigen Hochschule (bzw. Fakultät, Fachbereich, Institut) beantragt werden, die einen nach deutschem Recht akkreditierten Studien­gang anbieten.

Das Qualitätssiegel wird von der DGPs vergeben. Das TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienst­leistungen (DGPs) organisiert den Beantragungs- und Begutachtungs­prozess. 

 

Warum Qualitätssiegel der DGPs?

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) hat es sich zum Ziel gesetzt,

  1. eine möglichst große Vergleichbarkeit der entsprechenden Studiengänge in Psychologie zu erreichen,
  2. eine exzellente fachliche Qualität und damit einen hohen Stellenwert psychologischer Studiengänge zu sichern und
  3. damit die Einheit des Faches zu wahren.

Die DGPs führt zur Sicherung dieser Ziele ein Qualitätssiegel ein. Das Qualitätssiegel wird an solche psychologische Studien­gänge vergeben, die in Bezug auf Struktur und Inhalt den Empfehlungen der DGPs folgen und die gewisse Mindes­tstandards der Wissenschaftlichkeit und Forschungs­orientierung einhalten.

Das Qualitätssiegel soll unter anderem folgende Funktionen erfüllen:

  1. Es soll die Qualität psychologischer Studiengänge nachhaltig sichern.
  2. Es soll normative Standards in Bezug auf Struktur und Inhalt eines psychologischen Studiengangs, aber auch in Bezug auf die hierfür notwendige institutionelle Aus­stattung und Infra­struktur setzen.
  3. Es soll die Transparenz für Studierende und Studieninteressierte erhöhen.
  4. Es soll die Arbeit der Akkreditierungsagenturen und -kommissionen erleichtern.

Das Qualitätssiegel kann nur von der DGPs vergeben werden und ist als Marke urheber­rechtlich geschützt.