Antragsarten und Unterlagen

Anträge auf Beratung eines Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission der DGPs lassen sich einer von fünf Gruppen zuordnen, für die z. T. unterschiedliche Dokumente vorbereitet und im Online-Portal eingereicht werden müssen:

  1. Vollantrag ohne Drittmittelantrag
    1. Einzureichende Unterlagen:
      1. Anschreiben
      2. Ethikantrag
      3. OpenData Formular
      4. Pbn-Materialien
      5. Ggf. Votum anderer Ethikkommission
  2. Vollantrag mit Drittmittelantrag; die im Ethikantrag und im Drittmittelantrag beschriebenen Forschungsvorhaben sind identisch
    1. Einzureichende Unterlagen:
      1. Anschreiben
      2. Ethikantrag
      3. OpenData Formular
      4. Pbn-Materialien
      5. Drittmittelantrag
      6. Ggf. Votum anderer Ethikkommission
  3. Drittmittelantrag ohne Vollantrag
    1. Einzureichende Unterlagen:
      1. Anschreiben
      2. Drittmittelantrag
      3. Ggf. Votum anderer Ethikkommission
  4. Amendment; Ergänzung zu einem zuvor bereits als ethisch unbedenklich bewerteten psychologischen Forschungsvorhaben. Ergänzungsanträge sind so einzureichen, dass die gegenüber dem ursprünglichen Antrag geplanten Änderungen / Ergänzungen in dessen Originalfassung eingefügt und dort farblich markiert sind.
    1. Einzureichende Unterlagen:
      1. Anschreiben
      2. Ggf. Ethikantrag
      3. OpenData Formular
      4. Ggf. Pbn-Materialien
  5. Wiedervorlage
    1. Einzureichende Unterlagen:
      1. Anschreiben
      2. Ethikantrag mit markierten Veränderungen
      3. Ggf. Pbn-Materialien

Zeitbedarf bei Drittmittelanträgen

In der Regel geht dem Antrag an die Ethikkommission die Aufforderung eines Forschungsträgers (z. B. VW-Stiftung, FP7 der EU, Bundes- und Länderministerien, Stiftungen, Universitäten) voraus, eine Ethik-Stellungnahme beizubringen. Bei DFG-Anträgen ist – wo erforderlich – ein Ethikvotum frühzeitig zu beantragen, nicht erst kurz vor der Bewilligung (ansonsten kann es zu erheblichen Verzögerungen im Begutachtungs- und Entscheidungsprozess kommen)! Eine solche Aufforderung ist vor allem für Untersuchungen zu erwarten, die untersuchten Personen Risiken zumuten, oder für Studien, in denen die Untersuchten nicht restlos über Ziele und Verfahren der Studien aufgeklärt werden.

Zweistufiges Verfahren bei Drittmittelanträgen

Es liegt nur ein Drittmittelantrag vor und die DFG wünscht ein Ethikvotum. Hier greift ein zweistufiges Verfahren. Auf der ersten Stufe wird ausschließlich auf der Grundlage des Antrags geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich Forschungsplan, Prozedere, Design und Methoden ethisch unbedenklich ist (s. 3. Drittmittelantrag ohne Vollantrag). Dieses Votum ist vorläufig; es ist allerdings für die DFG-Antragstellung ausreichend. Im Falle einer Bewilligung ist auf einer späteren zweiten Stufe in jedem Fall eine ausführliche Begutachtung auf der Grundlage eines detaillierten Ethikantrags und der Probandenmaterialien (s. 2. Vollantrag mit Drittmittelantrag; die im Ethikantrag und im Drittmittelantrag beschriebenen Forschungsvorhaben sind identisch) erforderlich.