Zuständige Ethikkommission

Ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin stellt einen Ethikantrag bei der Ethikkommission der DGPs, wenn nicht eine medizinische Ethikkommission zuständig ist.

Wenn Medizinerinnen oder Mediziner an dem Antrag beteiligt sind, möchten Sie bitte den folgenden Hinweis beachten: Diese Kollegen sind durch ihre Berufsordnung auf die Beratung ihrer Forschung durch medizinische Ethikkommissionen verpflichtet. Gleichwohl kann ein begründeter Antrag an die Ethikkommission der DGPs gerichtet werden. Über die Annahme des Antrags entscheidet die oder der Vorsitzende der DGPs-Ethikkommission. 

Die Ethikkommission entscheidet über die Annahme des Antrages. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Kommission eine Stellungnahme zu einem psychologischen Forschungsvorhaben abgibt.

Für Vorhaben, die bereits begonnen wurden, nimmt die Ethikkommission keine Anträge entgegen.

Berechtigte Antragsteller

  • Anträge werden von den für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen gestellt.
  • Antragsteller und Antragstellerinnen müssen in Psychologie promoviert sein.
  • Es muss sich um ein psychologisches Forschungsvorhaben handeln.
  • In der Regel befasst sich die Ethikkommission mit Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem deutschsprachigen Raum.
  • Anträge für Qualifikationsvorhaben müssen durch die jeweilige Betreuerin oder den jeweiligen Betreuer gestellt werden.
  • Die ehrenamtliche Beratung der ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen psychologischer Forschungsvorhaben sichert die Ethikkommission der DGPs nur für die Forschung an Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungsinstitutionen zu. Rein kommerzielle Forschung wird durch die Kommission nicht beraten.