2015-04-13

Eine Änderung in der Weiterbildungsordnung ermöglicht nunmehr eine Schwerpunktsetzung im Familienrecht. So ist im Bereich B der theoretischen Weiterbildung der alte Punkt B5 Familienrechtliche Fragestellungen aufgetrennt worden in B5 (neu) Familienrechtliche Fragestellungen bei Trennung und Scheidung: Sorge- und Umgangsrecht; Erziehungsfähigkeit; Mediation im Familienrecht sowie B6 (neu) Andere familienrechtliche Fragestellungen: Kindeswohlgefährdung; Fragestellungen bei Ausfall der Eltern oder eines Elternteils, u.a. Adoption; freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen. So können die drei Prüfungsgutachten nur aus dem Bereich Familienrecht stammen, müssen allerdings unterschiedliche Fallkonstellationen (s. B5 und B6) sein. Umgangs- oder Sorgerechtsfragen müssen ebenso wie Verfahren zu Kindeswohlgefährdung enthalten sein.