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BaPsy-DGPs
StudieneignungstestDeutsche Gesellschaft für Psychologie

Über den Test

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Zielgruppe

Der BaPsy-DGPs richtet sich an alle Personen, die sich für ein Bachelorstudium Psychologie interessieren und die in Deutschland bereits im Besitz einer allgemeinen, besonderen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sind bzw. diese im laufenden oder im kommenden Schuljahr erwerben werden. Minderjährige müssen am Testtag das Einverständnis einer gesetzlichen Vertretung nachweisen.

Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten fallen in eine eigene Quote, in der der Studieneignungstest kein Kriterium ist. Dies gilt bei Zweitstudienbewerbungen meistens auch, aber es gibt Ausnahmen (bitte bei der Wunschuni erkundigen). Die Anrechnung von Wartezeiten wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gibt es keine Anrechnung von Wartezeiten mehr. In anderen werden Wartezeiten von den Zulassungsstellen der Hochschulen berücksichtigt: Wer in der Wartezeit-Quote keinen Studienplatz erhält, nimmt automatisch an den weiteren Quoten teil, in denen der Studieneignungstest BaPsy-DGPs ein Kriterium sein kann.

Rahmenbedingungen des Tests

Die Teilnahme am BaPsy-DGPs ist freiwillig und stellt keine formale Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium dar. Wir empfehlen dennoch allen Studieninteressierten, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Die Ordnung für die Anwendung des BaPsy-DGPs finden Sie hier.

Der Test findet einmal im Jahr ca. im Mai statt. Die Testsprache ist deutsch. Die Testungen finden ausschließlich an einem der angebotenen Testorte in Präsenz statt. Eine Online-Testung ist nicht möglich.

Mit dem erworbenen Zertifikat können Sie sich unabhängig vom gewählten Testort an allen teilnehmenden Hochschulen bewerben. Das Zertifikat des BaPsy-DGPs ist nach der Empfehlung der DGPs mindestens fünf Jahre gültig. In diesem Zeitraum kann das Zertifikat beliebig oft und an allen kooperierenden Hochschulen eingesetzt werden. Eine Wiederholung der Testteilnahme ist frühestens nach fünf Jahren möglich.

Kooperierende Hochschulen

Diese Hochschulen haben in ihren Gremien bereits die Ordnungen für den Einsatz des BaPsy-DGPs als zusätzliches Kriterium für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie im WS2025/2026 verabschiedet. Sobald sich weitere Hochschulen für den Einsatz des BaPsy-DGPs entscheiden, wird diese Liste entsprechend ergänzt.

  • Bamberg, Otto-Friedrich-Universität
  • Berlin, Humboldt-Universität
  • Berlin, Freie Universität
  • Berlin, Psychologische Hochschule
  • Bochum, Ruhr-Universität
  • Braunschweig, Technische Universität
  • Bremen, Universität
  • Dresden, Technische Universität
  • Duisburg-Essen, Universität
  • Frankfurt, Goethe-Universität
  • Freiburg, Albert-Ludwigs-Universität
  • Gießen, Justus-Liebig-Universität
  • Göttingen, Georg-August-Universität
  • Hamburg, Universität
  • Heidelberg, Ruprecht-Karls-Universität
  • Kassel, Universität
  • Landau, Rheinland-Pfälzische Technische Universität
  • Leipzig, Universität
  • Mannheim, Universität
  • Marburg, Philipps-Universität
  • München, Ludwig-Maximilians-Universität
  • Osnabrück, Universität
  • Saarbrücken, Universität des Saarlandes
  • Siegen, Universität
  • Tübingen, Eberhard Karls Universität
  • Ulm, Universität
  • Würzburg, Julius-Maximilian-Universität (ab Zulassungen zum SS2024)

Vermutlich teilnehmende Hochschulen

Bei einigen Hochschulen ist der Abstimmungsprozess im Gange, aber noch nicht abgeschlossen:

  • Chemnitz, Technische Universität
  • Hildesheim, Universität
  • Köln, Universität zu
  • Lübeck, Universität zu
  • Münster, Universität
  • Wuppertal, Bergische Universität

Bewerben mit einem Zertifikat des BaPsy-DGPs

Durch eine Teilnahme am BaPsy-DGPs können Sie zusätzliche Punkte zu Ihrer HZB-Note erhalten. Die Anzahl der zusätzlichen Punkte hängt von Ihrem Testergebnis ab. Eine Verschlechterung Ihres Punktestands ist auch bei null Punkten im BaPsy-DGPs nicht möglich.

Die Testleistung wird auf dem Zertifikat in zwei Kennwerten ausgewiesen: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und ein Standardwert (umgerechnete Rohpunktzahl). Jede der kooperierenden Hochschulen bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet.

Wie stark der Einfluss des Testergebnisses gegenüber der HZB-Note und ggf. weiteren Kriterien im Bewerbungsverfahren auf die Gesamtpunktezahl ist, wird in den Zulassungsordnungen der teilnehmenden Hochschulen festgelegt. Die Gewichtung von Testergebnis und HZB-Note wird von den Hochschulen unterschiedlich gehandhabt (z.B. Insgesamt max. 60 Punkte, davon durch Abitur max. 30 Punkte, durch den BaPsy-DGPs max. 20 Punkte und durch weitere Kriterien max. 10 Punkte). Genauere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Hochschule Ihrer Wahl.

Wir empfehlen die Bewerbung auf einen Studienplatz an mehreren Hochschulen. Damit erhöhen Sie Ihre Chance auf einen Studienplatz und Sie beugen dem Fall vor, dass eine einzelne Hochschule unerwartet doch nicht an dem Kriterium des Studieneignungstests festhält.

Das Zertifikat wird Ihnen zum 15.06. zur Verfügung stehen.

Kosten

Die Testgebühr beträgt 100,- Euro.

Interview zum BaPsy-DGPs

Studierende der Universität zu Köln fragen Prof. Dr. Gerhard Stemmler und Dr. Christian Marquardt
 
Ist es möglich, dass die inhaltliche Fokussierung des BaPsy-DGPs, u.a. auf Mathekenntnisse, Personen benachteiligt, bei denen das Abitur schon länger zurückliegt?

Der BaPsy-DGPs ist anforderungsanalytisch entwickelt worden. Mathematikkenntnisse wurden inkludiert, Biologiekenntnisse hingegen nicht. Für den Studienerfolg sind Mathekenntnisse prädiktiv. Wer das Abitur mit dem Fach Mathematik gerade absolviert hat, wird also weniger Vorbereitung brauchen als jemand, dessen Schulkenntnisse länger zurückliegen. Eine Benachteiligung ist das nicht. Es spiegelt hingegen individuelle Unterschiede in Wissen und Fähigkeiten wider. Diese zu erfassen ist Kernaufgabe eines psychometrisch entwickelten Tests. Die älteren Bewerberinnen und Bewerber benötigen also mehr Vorbereitungszeit. Die Abiturnote von vor 20 Jahren spiegelt nicht mehr das aktuelle Wissen und die aktuellen Fähigkeiten wider. Mit dem Alter sinkt daher vermutlich die prädiktive Validität des Tests für den Studienerfolg.

Von einer Benachteiligung von Personen, bei denen das Abitur schon länger zurückliegt, kann man schon deshalb nicht sprechen, weil die Anforderungen des Studiums für alle Studierenden gleich sind. Wer käme auf die Idee, die Anforderungen des Studiums dem Alter der Studierenden anzupassen?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.12.2017 festgestellt: „Auch für die hochschuleigenen Eignungsprüfungsverfahren gilt, dass die Hochschulzulassung gleichheitsgerecht nach je einheitlichen Maßgaben grundsätzlich ausschließlich anhand der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen darf.“ (Rn. 153).

 
Wie wird sichergestellt, dass die Abfrage des Psychologie-Verständnisses im BaPsy-DGPs nicht zu Doppelungen mit dem Studium führt und Personen bevorteilt, die bereits im Abitur Psychologie als Wahlfach wählen konnten?

Es wird in den Verständnisaufgaben nicht Wissen abgefragt. Die sechs verwendeten Texte (jeweils drei in Deutsch und in Englisch) kommen aus verschiedenen Bereichen inkl. Methoden und Biologie, was eine Bevorzugung von Personen, die Psychologie in der Schule als Wahlfach gehabt haben, deutlich reduziert. Wenn man die in der erfolgreichen Aufgabenlösung involvierten Teilfähigkeiten betrachtet, so ist Unspezifisches und Spezifisches gepaart: Gedächtnis und Diskriminationsfähigkeit, Speedkomponenten von Perzeption, Konzeptbildung und Arbeitsgedächtnis, etc. Ein Vorteil durch Vorwissen reduziert sich also schnell.

Übrigens: Wer in die Beteiligung an der Forschung zum BaPsy-DGPs einwilligt, soll die Abiturnote, Teilnoten und ggf. auch die Psychologienote angeben. Dann kann konkret untersucht werden, ob die Wahl des Fachs Psychologie und die erzielte Note mit dem Ergebnis der Verständnistests zusammenhängen.

 
Entsteht durch die Einführung des Tests eine indirekte Testpflicht?

Die Juristen werden zumindest eine direkte Testpflicht nicht sehen, weil in den Gesetzen und Ordnungen stets von Freiwilligkeit die Rede ist. Das ist auch beim Test für medizinische Studiengänge so, erstaunlich schon deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht 2017 neben der Abiturdurchschnittsnote strukturierte und standardisierte Eignungsverfahren wie fachspezifische Tests oder Auswahlgespräche vorgeschrieben hat. De facto verbessert man sich durch die Teilnahme am Test in den Punktwerten, die für die Rangreihenbildung herangezogen wird. Es gibt Fälle (schon beim STAV-Psych aus BaWü), in denen ein 1,0 Abi nicht für einen Studienplatz ausreichte, wohl aber ein 2,0 bis 2,7 Abi bei sehr gutem Testergebnis (je nach Uni-spezifischen Gewichtungen der beiden Kriterien). Also, ja, wer das Verfahren versteht, sieht sich in der Pflicht, den Test zu machen.

 
Der Zeitpunkt der Durchführung des Tests im Mai überschneidet sich mit den Abitur-Prüfungen. Wäre es auch möglich, den Test etwas später bspw. Ende Juni zu planen?

Wir sind zwei Wochen NACH dem TMS mit der Testung dran. Nach unserer Übersicht sind in (fast) allen Bundesländern die Abiturprüfungen dann vorbei. Wir erlegen uns damit eine extreme Zeitknappheit für die Auswertung, Kontrolle und Bescheiderstellung auf und stellen die Zertifikate bis zum 15. Juni zum Download bereit. Das sind zwei Wochen VOR dem TMS! Ein Test Ende Juni ist bis zum Ende der Einschreibefrist am 15. Juli nicht mehr auswertbar.

 
Könnte auf den Webseiten noch etwas deutlicher gemacht werden, dass auch bei gutem Abi die Teilnahme an dem Test empfehlenswert ist?

Wir kommunizieren das, sogar in einer FAQ mit einem Rechenbeispiel: „Wieviel zählt das Testergebnis gegenüber dem Abitur“, Fall 1. Auch wird mehrfach darauf hingewiesen, dass wir ALLEN Bewerberinnen und Bewerbern eine Teilnahme am Test empfehlen, weil man damit den Punktestand nur verbessern, aber niemals verschlechtern kann.

 
Es erscheint wichtig, dass der Nachteilsausgleich auf die individuellen Bedürfnisse der Bewerberinnen und Bewerber ausreichend Rücksicht nimmt.

Selbstverständlich ist das so. Wir erhalten Schreiben der Antragstellenden, außerdem das Gutachten einer Fachärztin. Beide Informationen sind natürlich auf die Einzelperson zugeschnitten. Die Anträge werden von einer Studientestkommission entgegengenommen, diskutiert und beschieden.

Der zeitliche Nachteilsausgleich ist der Hauptweg, der auch meistens von Antragstellenden und Fachärzten vorgeschlagen wird. Daneben halten wir kleine Räumlichkeiten bereit, was einer Reihe von chronischen Behinderungen entgegenkommt. Ebenso können bei Sehbehinderungen Vorlagen vergrößert werden. Wichtig ist allerdings, dass die Anforderungen des Tests nicht verändert werden können, schon aus dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, sondern nur die Durchführungsbedingungen.

 
Wie können Härtefälle bezüglich der Finanzierung des Verfahrens ausgeschlossen werden?

Härtefälle können wir nicht ausschließen, aber ihre Behandlung ist schwierig. Stiftungen, Ministerien, Bafög, Universitäten lehnen einen Zuschuss ab. Für DGPs und TransMIT müssen wir ablehnen, weil wir von Normalzahlern eine Klage antizipieren, die argumentieren, dass mit ihren Zahlungen die Härtefälle unterstützt würden. Ein Weg scheint zu sein, einen Zuschuss zu Bewerbungskosten beim Jobcenter zu beantragen.

 
Ist eine Anpassung der Gebühren nach unten perspektivisch denkbar (bspw. bei starker Nachfrage des Tests)?

Das ist derzeit eine hypothetische Frage. Richtig ist, wenn wir unsere Kosten ohne Selbstausbeutung decken würden, eine Rücklage für schlechte Zeiten bilden könnten und dann noch einen Überschuss hätten, dann könnten wir die Gebühren senken. Nicht zu vergessen: wir müssen 19 % MwSt. bezahlen (von den 100 € Testgebühr bleiben dann 84,03 €), benötigen Personal für Testentwicklung, Testbeforschung sowie Administration und erhebliche Sachmittel für die Anmietung der Hallen, IT u.v.a.m.

 
Bezüglich Übungsmaterialien für den Test hat sich nach unserer Beobachtung bereits ein breites kommerzielles Angebot entwickelt, u.a. da das Übungsmaterial erst spät zur Verfügung gestellt wurde. Es wäre wünschenswert, noch etwas umfangreichere Materialien zur Verfügung zu stellen, um kommerzielle Angebote obsolet zu machen.

Hier stimmt die Wahrnehmung nicht mit den Tatsachen überein. Wir haben mit dem Start der Webseite im Januar 2023 einen ersten Satz von Übungsaufgaben und Videos auf die Seite gestellt, eben um der „Testindustrie“ zuvorzukommen. Aber schon zwei Wochen später haben die einschlägigen Anbieter ihre Materialien zum BaPsy-DGPs beworben. Seitdem haben wir im Spätherbst die Anzahl der Übungsaufgaben deutlich gesteigert. Der Umfang entspricht nun dem einer vollständigen Prüfung. Weitere Angebote sind in Planung.

Auch wenn wir in den dutzenden täglichen Anfragen von Interessenten stets darauf hinweisen, dass wir kommerzielle Angebote nicht empfehlen, weil wir sie nicht kennen, und auf unsere Übungsmaterialien verweisen, gibt es klare individuelle Unterschiede im Sicherheitsbedürfnis der Teilnehmenden nach einer optimalen Vorbereitung. Ob das wirklich erforderlich ist, müsste erforscht werden.

Logo ZwpD Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen

Durchführung BaPsy-DGPs

Logo DGPs Deutsche Gesellschaft für Psychologie

Lizenzgeber und Verantwortung Testentwicklung