Aktuelles
- 26.03.2022 Personalwechsel
- 26.03.2022 Rechtspsychologie: neue Online-Portale
- 11.12.2021 Ethikanträge: OpenData integriert
- 23.04.2021 QS-BSc Kriterien aktualisiert
- 22.08.2020 Rechtspsychologie: Online Seminare und Fachteams
Direktkontakt
TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)
Leitung: Prof. Dr. Gerhard Stemmler
TransMIT-Geschäftsstelle Christin Furchtmann
Marienstraße 30, 10117 Berlin
Tel. +49(0)30 88912836
Fax +49 (0)30 28047719
TransMIT-Geschäftsstelle Gabriele Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Mick Schwarz
Zur Weinstraße 10, 35041 Marburg
Tel. +49 (0)6421 93056
Fax +49 (0)6421 93054
TransMIT-Geschäftsstelle Prof. Dr. Gerhard Stemmler
Haselbusch 4 A, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. +49 (0)5234 879 3546
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FAQ
Warum sollte ich am BaPsy-DGPs teilnehmen?
Durch eine Teilnahme am BaPsy-DGPs können Sie zusätzliche Bewerbungspunkte zu Ihrem Abitur erhalten.
Kann ich mich durch eine Testteilnahme verschlechtern?
Die Antwort muss differenziert ausfallen. In denjenigen Quoten, in denen der Studieneignungstest für die Bewerberauswahl allein oder zusammen mit der HZB-Note eingesetzt wird, kann sich Ihre Rangposition merklich verschlechtern. Denn andere Bewerberinnen oder Bewerber mit einer schlechteren HZB-Note können durch die zusätzlichen Punkte aus dem Studieneignungstest nun eine bessere Rangposition erzielen als Sie ohne zusätzliche Punkte aus dem Studieneignungstest. In den Quoten, in denen der Studieneignungstest kein Kriterium für die Bewerberauswahl ist, werden Sie sich durch Nichtteilnahme an dem Studieneignungstest auch nicht verschlechtern können. Zu diesen Quoten zählt die Wartezeitquote, die Zweitstudiumquote oder die Abitur-Bestenquote.
Da die Hochschulzulassung Sache der Länder und jeder einzelnen Hochschule ist, erkundigen Sie sich bitte über die Quotenbildungen in den länderspezifischen Hochschulzulassungsverordnungen und den Zulassungsordnungen der einzelnen Wunschhochschulen, an denen Sie studieren möchten.
Für wen bringt die Teilnahme am BaPsy-DGPs nichts? Über spezifische Quoten bei der Auswahl
Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerbungen oder Nebenfachbewerbungen ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme. Bei der Anrechnung von Wartezeiten sind eigene Regeln zu beachten.
Die Auswahl von Bewerbungen wird durch die Hochschulzulassungsverordnungen (HZVO) der Länder festgelegt. Bitte konsultieren Sie die HZVO des oder der in Frage kommenden Bundesländer. Allgemein werden bei der Vergabe der Studienplätze verschiedene Quoten gebildet, die in einer landesspezifisch festgelegten Reihenfolge abgearbeitet werden. Jede Quote verwendet unterschiedliche Kriterien.
Beispiel Zweitstudienbewerbungen. Bei der Auswahl für einen Zweitstudiumsplatz werden z.B. in Baden-Württemberg die Note des abgeschlossenen Erststudiums sowie die Gründe für das Zweitstudium herangezogen. Es hat tatsächlich keinen Einfluss in dieser Quote, wie gut Ihre Hochschulzugangsberechtigungsnote (Abinote) oder das Ergebnis eines Studieneignungstests ist.
Beispiel Wartezeit. Wer NUR auf die Wartezeit setzt, braucht den Eignungstest nicht, weil in der Quote „Wartezeit“ eben nur diese für die Rangbildung verwendet wird. In anderen Quoten wird ein Studieneignungstest verwendet. Das ist für die meisten Bewerber*innen auch die größte Quote an Studienplätzen. Deshalb erhöht die Verwendung eines Eignungstests für die meisten Bewerber*innen die Chance auf einen Studienplatz. Wartezeiten werden automatisch berücksichtigt. Sie können auch nicht auf die automatisch durchgeführte Prüfung verzichten, um in einer anderen Quote höhere Chancen zu haben.
Kann man den Test wiederholen?
Eine Wiederholung der Testteilnahme ist frühestens nach fünf Jahren möglich.
Kann ich mich vom Test wieder abmelden?
Wenn Sie doch nicht am Test teilnehmen wollen, obwohl Sie bereits angemeldet sind, genügt ein einfaches Fernbleiben. Sie brauchen keine Begründung, Attest oder sonstige Benachrichtigung an uns. Ihr Platz bleibt dann einfach frei. Das Fernbleiben wird nicht als Fehlversuch gewertet und Sie können sich im Folgejahr erneut anmelden. Die Testgebühr wird nicht zurückerstattet.
Was geschieht, wenn ich während des Tests abbreche?
Sollten Sie während des laufenden Tests abbrechen, wird Ihr Test ganz normal ausgewertet und Sie erhalten ein Ergebnis.
Wenn Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit gesundheitsbedingt abbrechen müssen, teilen Sie dies ausdrücklich der Testleitung mit. Gehen Sie unmittelbar nach Testabbruch zum ärztlichen Notdienst und lassen Sie sich ein Attest ausstellen, auf dessen Grundlage Sie dann nach dem Testwochenende ein amtsärztliches Attest ausstellen lassen.
Gibt es auch einen Online-Test?
Nein. Die Teilnahme ist nur in Präsenz an einem der angebotenen Testorte möglich.
Wird ein Nachteilsausgleich gewährt?
Wenn Sie unter einer Einschränkung leiden, die sich auf die Bearbeitung des BaPsy-DGPs auswirkt, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Inhaltliche Leistungsanforderungen werden nicht verringert - ein Nachteilsausgleich bezieht sich immer nur auf die Form der Testabnahme.
Richten Sie hierzu bis spätestens 01. April 2023 ein formloses Schreiben an die Geschäftsstelle ZwpD, Haselbusch 4 a, 32805 Horn-Bad Meinberg. Führen Sie aus, wie sich Ihre Beeinträchtigung auf die Testsituation auswirkt und legen Sie Ihrem Schreiben ein fachärztliches Gutachten bei, das nicht älter ist als sechs Monate und ebenfalls eine Stellungnahme zur Einschränkung sowie Vorschläge für angemessene Ausgleichsmöglichkeiten enthält. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs.
Informierte Einwilligung und Datenschutz
Vor Abschluss Ihrer Anmeldung zur Testdurchführung mit dem BaPsy-DGPs informieren wir Sie über die Verwendung der von Ihnen eingegebenen Daten und über Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung sowie die Datenübertragbarkeit. Sodann erbitten wir Ihre Einwilligung in die dargelegte Verarbeitung Ihrer Daten. Weitere Informationen finden Sie unter https://studieneignungstest-psychologie.de/datenschutzerklaerung.